INTENTIONEN
Die Österreichische Forschungsgemeinschaft
fördert
die Drucklegung von Werken aus allen Bereichen der
wissenschaftlichen
Forschung. Sie sieht ihre besondere Aufgabe darin, jenen
Werken zu
einer weiteren Verbreitung zu verhelfen, die
- von hoher wissenschaftlicher Qualität sind,
- noch nicht veröffentlicht wurden und neue
Forschungsergebnisse enthalten und
- sonst nicht oder nur mit unzumutbar hohem
finanziellen
Aufwand seitens des Autors / der Autorin oder des/der
Herausgebenden erscheinen würden.
Vorwiegend sollen noch nicht etablierte Wissenschaftler
und Wissenschaftlerinnen,
denen weniger Möglichkeiten zur Finanzierung einer
Drucklegung
offenstehen, gefördert werden.
VORAUSSETZUNGEN
Anträge können von
österreichischen Staatsbürger/innen bzw. von
Personen gestellt werden, die ihre
wissenschaftliche Tätigkeit überwiegend in
Österreich
ausüben und das für eine Förderung
eingereichte Werk in
diesem Kontext erarbeitet haben.
Im Bestreben um eine sparsame Verwendung
öffentlicher
Mittel können nur solche Werke in Begutachtung
genommen werden,
die in elektronischer Form dem Verlag zur Verfügung
gestellt
werden. Voraussetzung für eine Förderung ist
darüber
hinaus die Vorlage einer seriösen und sparsamen
Kostenkalkulation.
Anträge sind vom Autor / von der Autorin oder von
der/dem Herausgebenden des Werkes an
das Generalsekretariat der Österreichischen
Forschungsgemeinschaft
zu richten und müssen enthalten:
- das druckreife Manuskript (als beidseitiger
Ausdruck,
i.e. Vor- und Rückseite bedruckt),
- vollständige Angaben über Name und Adresse
des / der Antragstellenden sowie gegebenenfalls dessen
/ deren Zugehörigkeit
zu einer wissenschaftlichen Institution,
- eine Kurzfassung des Werkes im Umfang von 1-2
Seiten,
- Curriculum Vitae und Publikationsliste des / der
Antragstellenden,
- Nennung des / der Begutachtenden im Falle,
dass das vorgelegte Werk, oder auch eine frühere
Fassung zur
Erlangung eines akademischen Grades bereits
begutachtet wurde,
- das vom Verlag vollständig ausgefüllte Druckkostenbeitrag-Kalkulationsformular
(PDF) der Österreichischen
Forschungsgemeinschaft.
Bei dem zu fördernden Werk muss es sich um die
Publikation bisher
noch nicht veröffentlichter aktueller
Forschungsergebnisse mit
eindeutigem thematischen Schwerpunkt handeln. Die Arbeit
muss
methodisch einwandfrei durchgeführt sein, die
behandelte
wissenschaftliche Fragestellung auf dem gegebenen
Forschungsstand
aufbauen und das Werk in einer für eine
wissenschaftliche
Publikation geeigneten Weise präsentiert werden.
Daher müssen insbesondere Anträge auf
Förderung von
- Katalogen, Almanachen, Jahrbüchern u.ä.,
- Sammelbänden, die überwiegend aus
Wiederabdrucken zugänglicher Arbeiten bestehen,
- Übersetzungen aus gängigen Fremdsprachen,
- Festschriften oder Sammelbänden ohne
kohärentes
thematisches Konzept sowie
- Dokumentationen und unkommentierte Textausgaben
zurückgewiesen werden.
Grundsätzlich ausgenommen von einer
Förderungsmöglichkeit sind darüber hinaus
Arbeiten,
für die auch beim FWF um einen Druckkostenzuschuss
angesucht
wird.
Anträge können nur für Einzelwerke,
nicht
für ganze Reihen gestellt werden.
VERFAHREN
Über die Zuerkennung eines Druckkostenzuschusses
entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der
Österreichischen
Forschungsgemeinschaft - sofern der Antrag den
grundsätzlichen
Erfordernissen des Förderungsprogrammes entspricht
- nach
Einholung zumindest eines unabhängigen Gutachtens.
Druckkostenzuschüsse können nur gewährt
werden, wenn allfällige vom Gutachten angeregte und
vom
Wissenschaftlichen Beirat für notwendig befundene
Änderungen
berücksichtigt werden und die Förderung durch
die
Österreichische Forschungsgemeinschaft im Impressum
des Buches
ausdrücklich vermerkt wird.
Der Förderungsbetrag wird, nach Maßgabe der
Verfügbarkeit der Mittel, prinzipiell erst nach
Erscheinen des
Werkes und Einlangen eines Belegexemplars sowie einer
mehrwertsteuerbefreiten Rechnung (Druckkostenzuschuss
ohne
Leistungsaustausch; gilt nur für Verlage in
Österreich) und
ggf. einer Aufstellung der
Förderungsbeträge weiterer Institutionen zur
Anweisung
gebracht.
Eingereichte Manuskripte werden aus Gründen der
administrativen Ersparnis nicht retourniert.
Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens
erklärt sich der/die Antragstellende mit der
international üblichen Vorgangsweise der
Österreichischen Forschungsgemeinschaft bei der
Begutachtung von Druckkostenanträgen (Weitergabe
des personalisierten Manuskriptes an den/die
Begutachtende(n), auszugsweise Weitergabe des
anonymisierten Gutachtens an den/die Antragstellende(n)
oder Angabe einer Begründung für eine
Ablehnung, Wahrung der Anonymität des/der
Begutachtenden) einverstanden.
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