ad 1. Bei nichthabilitierten
Antragstellenden ist eine Empfehlung durch eine(n)
Habilitierte(n) erforderlich.
Im Antragschreiben sind Angaben über die
Art der Präsentation (Vortrag/Poster), den eigenen
Anteil am Beitrag ((Erstautor(in)/Mitautor(in)) sowie
den Rahmen der Forschungsarbeit (z.B. EU-, FWF-, OeNB-,
BMWVK-Projekt) zu machen.
Dem Antrag ist ein Nachweis der Annahme des zu
präsentierenden Beitrages durch den Veranstalter
sowie ein abstract des Beitrages beizugeben.
In der Kostenaufstellung anzuführen sind
ausschließlich Kongressgebühr, Reise- und
Hotelkosten.
ad 2. Anträge, die neben einer
genauen Begründung mit Angaben über
die Zielsetzung der Veranstaltung (einschließlich
eines vorläufigen Programmes mit Themen und
Referenten) insbesonders eine detaillierte Kostenaufstellung
sowie einen Finanzierungsplan enthalten
müssen, können von allen habilitierten
Universitätslehrenden gestellt werden.
Eine Unterstützung kann nur in Form einer Ausfallshaftung
gewährt werden. Bei Inanspruchnahme der
Förderung muss das Defizit der Veranstaltung durch
eine vollständige Abrechnung der Einnahmen und
Ausgaben ausgewiesen werden. Die gewährten
Mittel sind für Reise- und Aufenthaltskosten
ausländischer Vortragender zu verwenden.
Die Förderung ist an die Verpflichtung gebunden,
die Unterstützung durch die Österreichische
Forschungsgemeinschaft im Programm der Veranstaltung zu
erwähnen und ein Belegexemplar an die
Österreichische Forschungsgemeinschaft zu
übersenden.
ad 3. Bei nichthabilitierten
Antragstellern ist eine Empfehlung durch eine(n)
Habilitierte(n) erforderlich.
Die Anträge müssen im Umfang von maximal 1
Seite eine möglichst genaue Beschreibung
des Themas enthalten, dessen Untersuchung gewünscht
wird, oder der Methodik, deren Erlernung und
anschließende Anwendung in Österreich
beabsichtigt ist, eine Begründung für
die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes sowie eine Einverständniserklärung
des Gastinstituts.
In der Kostenaufstellung anzuführen und aus
Mitteln des Förderungsprogrammes refundierbar sind
ausschließlich Reise- und Hotelkosten.
Die Dauer des Forschungsaufenthaltes sollte drei Monate
nicht überschreiten.
ad 4. Anträge mit genauer
Begründung und Zielsetzung sowie einem
wissenschaftlichen Curriculum Vitae mit
Publikationsverzeichnis (nur Originalarbeiten der
letzten 5 Jahre) des/der Eingeladenen können von
allen habilitierten Universitätslehrenden gestellt
werden.