ad 1. Bei nichthabilitierten
Antragstellern ist eine Empfehlung durch einen Habilitierten
erforderlich.
Im Antragschreiben sind Angaben über die Art
der Präsentation (Vortrag/Poster), den eigenen Anteil am Beitrag
(Erstautor/Mitautor) sowie den Rahmen der Forschungsarbeit (z.B. EU-,
FWF-, OeNB-, BMWVK-Projekt) zu machen.
Dem Antrag ist ein Nachweis der Annahme des zu
präsentierenden Beitrages durch den Veranstalter sowie ein abstract
des Beitrages beizugeben.
In der Kostenaufstellung anzuführen sind
ausschließlich Kongreßgebühr, Reise- und
Hotelkosten.
ad 2. Anträge, die neben einer genauen Begründung
mit Angaben über die Zielsetzung der Veranstaltung
(einschließlich eines vorläufigen Programmes mit Themen und
Referenten) insbesonders eine detaillierte Kostenaufstellung
sowie einen Finanzierungsplan enthalten müssen,
können von allen habilitierten Universitätslehrern gestellt
werden.
Eine Unterstützung kann nur in Form einer Ausfallshaftung
gewährt werden. Bei Inanspruchnahme der Förderung muß
das Defizit der Veranstaltung durch eine vollständige Abrechnung
der
Einnahmen
und Ausgaben ausgewiesen werden. Die gewährten
Mittel sind für Reise- und Aufenthaltskosten ausländischer
Teilnehmer zu verwenden.
Die Förderung ist an die Verpflichtung gebunden, die
Unterstützung durch die Österreichische
Forschungsgemeinschaft im Programm der Veranstaltung zu erwähnen
und ein Belegexemplar an die Österreichische
Forschungsgemeinschaft zu übersenden.
ad 3. Bei nichthabilitierten Antragstellern ist
eine Empfehlung durch einen Habilitierten erforderlich.
Die Anträge müssen im Umfang von maximal 1 Seite
eine möglichst genaue Beschreibung des Themas enthalten,
dessen Untersuchung gewünscht wird, oder der Methodik, deren
Erlernung und anschließende Anwendung in Österreich
beabsichtigt ist, eine Begründung für die
Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes sowie eine Einverständniserklärung
des Gastinstituts.
In der Kostenaufstellung anzuführen und aus Mitteln des
Förderungsprogrammes refundierbar sind ausschließlich Reise-
und Hotelkosten.
Die Dauer des Forschungsaufenthaltes sollte drei Monate
nicht überschreiten.
ad 4. Anträge mit genauer Begründung
und Zielsetzung sowie einem wissenschaftlichen Curriculum Vitae mit
Publikationsverzeichnis (nur Originalarbeiten der letzten 5 Jahre) des
eingeladenen Wissenschaftlers können von allen habilitierten
Universitätslehrern gestellt werden.