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Zielsetzung
Österreich hat aufgrund seiner geographischen Lage,
seiner historischen und kulturellen Verbindungen und der aktuellen
Perspektiven der EU-Erweiterung ein besonderes Interesse an einer engen
Zusammenarbeit in allen wissenschaftlichen Disziplinen mit Lehr- und
Forschungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, i.e.
den Staaten:
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik,
Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Kroatien,
Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Mazedonien,
Kosovo, Albanien,
Russland, Weißrussland, Ukraine und Moldawien.
Seit dem Ende der europäischen Ost-Westteilung hat sich
jedoch im Forschungs- und Lehraustausch zwischen den MOEL-Staaten und
Österreich eine starke Asymmetrie herausgebildet, die mit Hilfe
der MOEL-Stipendien reduziert werden soll. Zu wenige
österreichische ForscherInnen nutzen bisher die Chancen zur
Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Mittel-, Ost- und
Südosteuropa.
Das MOEL-Plus-Förderungsprogramm gliedert sich in zwei
Programmteile:
1. FORSCHUNGSAUFENTHALTE
2. LEHRAUFENTHALTE
Das Programm soll:
- Lehr- und Forschungsaufenthalte an mittel-, ost- und
südosteuropäischen Universitäten sowie ausgewiesenen
außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(einschließlich Archiven, Bibliotheken, Museen) in einem
zeitlichen Umfang von 3 bis 6 Monaten, in Ausnahmefällen auch bis
12 Monaten ermöglichen und
- neben der Stimulierung individueller Lehr- und
Forschungskontakte den Aufbau längerfristiger Forschungsnetzwerke
im mitteleuropäischen Raum fördern.
Ausgenommen von einer Förderung sind Lehraufenthalte zu
Sprachausbildungszwecken.
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber für ein Stipendium müssen
- einen akademischen Abschluss ausweisen können,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
oder das Zentrum ihrer Lebensinteressen seit mehreren Jahren in
Österreich haben,
- in dem Gebiet des angestrebten Vorhabens bereits
wissenschaftlich gearbeitet bzw. gelehrt haben und dies durch
Fachpublikationen (in einer dem Karriereverlauf entsprechenden Anzahl)
bzw. durch entsprechende Angaben zu bisher abgehaltenen
Lehrveranstaltungen belegen können,
- über die für das jeweilige Vorhaben
erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen,
- während der Dauer des Stipendiums ihren Wohnort am
Gastort einrichten.
Antragstellung
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur im vorhinein
erfolgen, 5 Entscheidungstermine
pro Jahr werden jeweils
Ende November eines Jahres für das Folgejahr bekanntgegeben. Bei
der Antragstellung
ist ein elektronischer Erfassungsbogen (siehe www.oefg.at)
auszufüllen. Dem begleitenden schriftlichen Ansuchen sind
beizugeben:
- eine Darstellung und Begründung des Vorhabens im
Umfang von maximal 3 Seiten (bei Forschungsaufenthalten gegliedert nach
den Gesichtspunkten: Stand der Forschung; Problemstellung; Zielsetzung;
Arbeitsschritte/ Methoden; Zeitplan; erwartete Ergebnisse. Bei
Lehraufenthalten nach Inhalt; Voraussetzungen; Ausmaß); eine
Kurzfassung des Exposés im Umfang von ca. 700 Zeichen, in der
die wesentlichen Punkte des Projektes so dargestellt werden, dass sie
einer breiteren Öffentlichkeit nähergebracht werden
können, ist in den elektronischen Erfassungsbogen einzutragen;
- eine Einverständniserklärung der
Forschungsinstitution im Gastland bzw. (bei Lehraufenthalten) eine
Einladung des Gastinstituts, in der auch Bezug genommen wird auf die
getroffenen Vorkehrungen für einen geregelten Ablauf der Lehre,
- ein wissenschaftliches Curriculum Vitae (tabellarisch),
- die Publikationsliste der letzten 5 Jahre (nach
Qualitätskriterien geordnet),
- bei Lehraufenthalten: Angaben über Art und Umfang der
in den vergangenen 5 Jahren gehaltenen Lehrveranstaltungen,
- bei Bestehen eines Dienstverhältnisses: eine
Erklärung des Leiters / der Leiterin der entsendenden
Organisationseinheit, dass eine Freistellung im beabsichtigten
Ausmaß befürwortet wird,
- nur im Fall, dass zusätzliche Mittel (siehe unter
Förderungsleistungen) beantragt werden: eine Kostenaufstellung und
ein Finanzierungsplan.
- Die Unterlagen sind ungeheftet und ungebunden einzureichen.
Vergabe / Abwicklung der Förderung:
- Die Entscheidung über die Zuerkennung erfolgt durch
ein Vergabekomité, das sich auf die Beurteilung der Ansuchen
durch externe Gutachten stützen kann.
- Das Stipendium wird für eine Forschungs- bzw.
Lehrtätigkeit vergeben, die im Ausland stattfindet, und ist nach
§ 3 Abs 1 Z 3 lit d Einkommenssteuergesetz steuerfrei. Durch die
Zuerkennung des Stipendiums wird weder ein Arbeitsverhältnis noch
ein Werkvertrag begründet. Für eine Kranken- und
Unfallversicherung haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst
Sorge zu tragen.
- Ein auf das eingereichte Arbeitsprogramm Bezug nehmender
Tätigkeitsbericht über die zeitliche und inhaltliche
Gestaltung des Lehr- bzw. Forschungsaufenthaltes sowie über Art
und Umfang geknüpfter Kontakte sowie geplanter weiterer
Kooperationen ist bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des
Auslandsaufenthaltes in elektronischer Form (Word- oder PDF-Datei) zu
übermitteln.
- Die Förderung durch die Österreichische
Forschungsgemeinschaft ist in allen sich aus dem Stipendium ergebenden
Publikationen zu vermerken.
- Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der
Stipendienbedingungen ist der Förderungsbetrag zurückzuzahlen.
Förderungsleistungen:
Gefördert werden die Aufenthalte in Form von:
- Grundstipendien: Die Höhe des Stipendiums beträgt
monatlich e 1.850,– (brutto).
- Zusatzstipendien: Habilitierten wird ein Zusatzstipendium
von monatlich e 500,– gewährt.
- Reisekostenzuschuss: Je nach der Entfernung des
Aufenthaltsortes wird eine Reisekostenpauschale in der Höhe von
200, 400, 600, oder 800 Euro gewährt.
Es können auch Reisekosten für die mitreisende Familie
beantragt werden, sofern diese die Stipendiatin oder den Stipendiaten
für sechs Monate begleitet.
- In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium
aufgestockt werden.
Österreichische Forschungsgemeinschaft
Berggasse 25, Postfach 50, 1092 Wien
oefg@oefg.at · Tel: (01)
319-57-70-11
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