Motivation

Die Aufstellung strategischer Entwicklungspläne und ihre Umsetzung in inneruniversitären Zielvereinbarungen stellt eine der anspruchsvollsten Aufgaben dar, vor denen die österreichischen Universitäten im Augenblick stehen. Die Zuweisung von staatlichen Infrastrukturmitteln, die Nachbesetzung von Professuren, die Verteilung der Ressourcen innerhalb der Universität und vieles mehr hängen von diesen Zielplanungen ab oder werden von ihrer Erarbeitung abhängig gemacht. Nach dem Wegfall der direkten staatlichen Lenkung liegt es primär bei den Universitäten selbst, wie sie dieser Verantwortung nachkommen. Die immer deutlicher sichtbar werdenden Finanzierungsengpässe, der vom nationalen und internationalen Wettbewerb ausgehende Veränderungsdruck und die überkommenen Strukturen machen diese Aufgabe nicht leichter, obwohl sie zugleich den Anstoß liefern, diesen Herausforderungen durch zielgerichtetes Handeln zu begegnen.

An den Universitäten gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie diese Planungen und Vereinbarungen beschaffen sein sollen. Von der Aufstellung oder Vereinbarung bloßer Leerformeln oder von Selbstverständlichkeiten bis zur Einführung bürokratischer Führungsinstrumente sind viele Ausformungen denkbar. Das zentrale Instrument für die Steuerung der autonomen Universität soll nach dem Universitätsgesetz 2002 der Entwicklungsplan sein. Welche Inhalte sollen in eine solche Planung aufgenommen werden, was ist ein sinnvoller Zeithorizont und wieweit kann und soll sich die Universitätsleitung durch ein solches Instrument binden? Angesichts der stärker an Unternehmensstrukturen ausgerichteten Organisation der Universitäten liegt es nahe, diese Frage an einen Vertreter der Wirtschaft zu richten. Lassen sich die Führungsinstrumente der Wirtschaft überhaupt auf den Wissenschaftsbetrieb übertragen? Besteht nicht die Gefahr einer bürokratischen Fehlsteuerung, wenn die voraussetzungsgemäß auf die Entdeckung des Neuen ausgerichtete Wissenschaft und ihre Entwicklung verplant werden sollen?

Auch die autonome Universität plant ihre Zukunft nicht im luftleeren Raum. Schon die Notwendigkeit der staatlichen Finanzierung und die künftigen Leistungsvereinbarungen begrenzen den universitären Planungs- und Entscheidungsspielraum. Wie wird sich das Verhältnis zwischen externer Steuerung und autonomer Entwicklung einspielen? Macht Not wirklich erfinderisch? Zugleich werden sich Verfahren einspielen müssen, wie in dem Kräftedreieck von Rat, Senat und Universitätsleitung die Verantwortlichkeiten verteilt werden. Wie viel Einfluss kommt der im Senat versammelten akademischen Selbstverwaltung in Zukunft zu und wie stark soll sich ein Universitätsrat in den Planungsprozess einschalten?

Die gesamthafte Entwicklungsplanung einer Universität soll nach dem Universitätsgesetz 2002 dem Konzept eines Kontraktmanagements folgend durch Zielvereinbarungen an die Fakultäten, Fachbereiche und Institute weiter gereicht und verbindlich gemacht werden. Sie soll aber auch im Wege individueller Zielvereinbarungen gegenüber den Universitätsangehörigen umgesetzt werden. Lassen sie aber diese Instrumente des New Public Management so ohne weiteres auf die Wissenschaften und Wissenschafter anwenden? Werden Zielvereinbarungen genutzt werden, um geistige Leistungen anzusprechen und vernünftige Anreizsystem zu schaffen, oder besteht vielmehr die Gefahr einer besserwisserischen Bevormundung?Und wie lassen sich solche Vereinbarungen, die sicherlich keine Verträge sind, in das privatrechtliche Arbeitsrecht oder in Beamtendienstverhältnisse einordnen?

Bei alledem stellt sich letztlich die Frage, wie es gelingt, eine vernünftige Steuerung der Universitätsentwicklung zu organisieren, die der Selbstbestimmung der Wissenschaften noch ihren Raum lässt, und in der die kulturellen Werte der Universität nicht einer ausschließlich bürokratischen Rationalität geopfert werden. Das UG 2002 hat den Universitäten eine umfassende Autonomie gegenüber dem Staat und der Ministerialverwaltung eingeräumt und die Verantwortung für die Steuerung der Universitäten in die Hände eines starken Rektorats gelegt. Wie wirkt sich das auf die Eigenverantwortlichkeit und die Handlungsspielräume der nachgeordneten universitären Ebenen (Fakultäten, Fachbereiche, Institute) aus? Wie kann verhindert werden, dass sich trotz gestraffter Entscheidungsstrukturen individuelle Initiativen und das Engagement der Leistungsträger in Forschung und Lehre nicht entfalten, auf welche die Universitäten mehr denn je angewiesen sind? Wie sinnvoll kann die vertragliche Planung und Bindung in einem „Unternehmen“ sein, das sich per definitionem mit dem Neuen, Überraschenden, nicht Vorhersehbaren beschäftigt?