UNIVERSITÄTEN WOLLEN VERANTWORTUNG FÜR IHRE ZUKUNFT
Ergebnisse eines Workshops der Österreichischen Forschungsgemeinschaft
über
"ENTSCHEIDUNGS- UND VERANTWORTUNGSSTRUKTUREN
DER ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN"
Aktive Rolle für die Universitäten Ein am 17. und 18. 11. in Baden abgehaltener Workshop befaßte sich mit der Frage, wie die Universitäten die Chancen verstärkter Autonomie durch Reformen ihrer inneren Organisation nutzen können. Die österreichischen Universitäten suchen eine aktive Rolle in der Universitätsreform. Eine Weiterentwicklung der Leitungs- und Verantwortungsstrukturen soll die Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre und damit die Wettbewerbssituation der Universitäten verbessern. Die universitären Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte sind so zu gestalten, daß die Ziele der Organisation und die Interessen der Lehrenden und Studierenden übereinstimmen können.
Mit Profil in den Wettbewerb Ausgangspunkt aller Reformüberlegungen ist ein klares Bild von den Aufgaben und vom öffentlichen Auftrag der Universitäten. Organisationsfragen sind von einem unmißverständlich formulierten Leitbild und von klaren Leistungsvereinbarungen aus besser zu diskutieren als von unausgesprochenen Zielkonflikten. Wenn die Universitäten ihre Aufgaben als die zentralen Orte der Wissenschaft und ihrer Lehre wahrnehmen sollen, so müssen sie ihre Ziele und die Wege zu Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit selbst formulieren können.
Öffentlicher Auftrag der Universitäten Bereits das derzeit geltende Organisationsgesetz räumt den Universitäten im Vergleich zu früher erweiterte Entscheidungsmöglichkeiten ein. Dies betrifft vor allem die Strukturierung der Universitäten, die Rekrutierung des wissenschaftlichen Personals und die Allokation der Mittel. Es zeigt sich allerdings in der Praxis, daß korporatistische Interessensbildung und unklare Verantwortungszuordnungen (etwa zwischen Rektor und Senat) oft verhindern, daß diese Möglichkeiten intensiv genützt werden. Im nächsten Reformschritt sollten zwischen dem Staat und den Universitäten Leistungen klar vereinbart werden.
Autonomie heißt Gestaltungsfreiheit Die Universitäten sind heute unterschiedlich gut darauf vorbereitet, akademische Selbstverwaltung umfassend zu verstehen und dabei auch Profilbildung, internationale Kooperation und insgesamt Wettbewerbschancen zu sehen. Selbstverwaltung betrifft die Freiheit der Wahl der Forschungsthemen, die Gestaltungsfreiheit in der Lehre, die Freiheit in der Festlegung der Studienpläne und Lehrinhalte, die Freiheit in der Strukturierung der Fakultäten und Institute. Wesentlich für die Erreichung optimaler Ergebnisse ist dabei, auf welcher Ebene und von wem diese Entscheidungen getroffen werden, wie die Entscheidungsprozesse organisiert sind und wer dafür die Verantwortung trägt.
Neudefinition der Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen An einer Universität mit voller Autonomie müssen mehr und tiefergreifende Entscheidungen getroffen werden als bisher. Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen müssen für komplexe Organisationen wie die Universitäten, die nicht einfach in Dienstgeber und Dienstnehmer oder in Produzenten und Konsumenten zu gliedern sind, zwischen den Akteuren des akademischen Systems neu ausgehandelt und definiert werden. Als Staatsanstalten konnten sie in Kurien und Kollegialorganen vieles demokratisch beraten und entscheiden, weil in wichtigen Angelegenheiten die Entscheidungen beim Ministerium lagen. Wenn operative und gar strategische Letztentscheidungen nicht mehr im Ministerium fallen, müssen Kollegialorgane ihre Leitungsfunktionen gegenüber den demokratisch gewählten Funktionären, die für ihre Entscheidungen auch verantwortlich gemacht werden müssen, reduzieren und im Gegenzug dazu ihre beratenden und kontrollierenden Funktionen gegenüber der Universitätsleitung ausbauen.
Überdenken des Kuriensystems Der Workshop behandelte damit den vielleicht umstrittensten Bereich inneruniversitärer Reformfragen. Um eine erfolgreiche Organisationsreform zu bewerkstelligen, muß auch das Thema der "inneren Demokratie" nach ihren Vor- und Nachteilen beurteilt werden. Das kuriale System entspricht nicht mehr den tatsächlichen Interessenslagen innerhalb der akademischen Gemeinschaft und kurial bestimmte kollegiale Führung kann die Leistungsfähigkeit der Universitäten nicht sicherstellen. Dieser an den Universitäten wahrzunehmende Umdenkprozeß sollte von der Wissenschaftspolitik durch offene Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der Autonomie unterstützt werden.