ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT - WORKSHOP NOVEMBER 2000
"ENTSCHEIDUNGS- UND VERANTWORTUNGSSTRUKTUREN DER UNIVERSITÄTEN"Arnold Suppan (Universität Wien)
Über den Sinn akademischer SelbstverwaltungAls im 12. und 13. Jahrhundert die ersten Universitäten Europas in Italien entstanden, waren die Zeitgenossen sich nicht sicher, wo und wie man diese neuen sozialen Gebilde in der Gesellschaft einordnen sollte. Ein Gelehrter der Zeit schlug vor, sie als dritte Gewalt neben Staat und Kirche zu begreifen. Heute fordern Vertreter der Politik, Bürokratie und Wirtschaft, die Universität möge die Studierenden als "Kundinnen und Kunden" bedienen und für "Produktions- und Leistungssteigerungen" sorgen. "Leistungsorientierte Entlohnungssysteme" und "kostendeckende Studiengebühren" sollen die "Dienstleistungsorganisation" Universität rentabel machen. Den "Konsumenten" soll fachzentriertes und berufsgebündeltes Wissen" angeboten werden. Gegen diese Maximen von Wissen und Wissenserwerb artikuliert sich allerdings Widerstand. Die Diskussion um die rechte Definition von Universität ist gegenwärtig also wieder voll im Gange.
Ein grundlegend neues Gesetz verschaffte etwa der Universität Basel ab Anfang 1996 eine weitgehend regierungsunabhängige strategische Leitung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in der internen Verteilung der Mittel sowie Gremien, in denen alle Gruppen von Universitätsangehörigen vertreten sind. Autonomie der Universität bedeutete freilich nicht, daß der Staat alle Steuerungsinstrumente aus der Hand gegeben hätte. Nach wie vor gibt es den Leistungsauftrag und das Globalbudget, separat ist über Bauinvestitionen zu verhandeln. Aber in der Verwendung der zugeteilten Ressourcen haben die Universität und ihre Untereinheiten erhebliche Freiheit. So können zum Beispiel die Institute Sach- in Personalmittel oder Lehraufträge in Assistentenstellen umwandeln. In der Fakultät sind die Professoren mit einem Anteil von 55 %, die Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeiter mit 25 % und die Assistenten und Studenten zu je 10 % vertreten. In Berufungsverfahren entscheidet der mehrheitlich von Politik und Wirtschaft beschickte Universitätsrat auf Vorschlag einer Fakultätskommission und nach Stellungnahme des Rektors.
Das Plenum der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane beschloß am 15. Dezember 1998 Universitätspolitische Leitlinien zu Forschung, Bildung und Studium, Universität und Staat, Selbstentwicklung und Selbstverwaltung, Universität und Öffentlichkeit. Im Kapitel "Selbstentwicklung und Selbstverwaltung" sind eine Reihe von Widersprüchlichkeiten zu erkennen:
- Einerseits wird die Berücksichtigung der "über lange Zeit gewachsenen und nicht nur auf rechtlichen Regelungen beruhenden Binnenkultur der Universitäten" verlangt, andererseits der "Aufbau einer leistungsorientierten, kooperativen Kultur" eingefordert, die nicht in einem "System kollektiver Feigheit" untergeht.
- Einerseits wird mit Recht verlangt, daß "Entscheidungskompetenz und Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen zusammenfallen müssen", andererseits wird gefordert, daß die Mitbestimmung einzelner Gruppen neu definiert werden sollte, "sodaß die Folgen von Entscheidungen in jedem Fall klar zurechenbar werden". Mitbestimmung sollte zwar weniger nach Gruppenzugehörigkeit, sondern mehr nach Kompetenz zugesprochen werden, in erster Linie aber den von einer bestimmten Entscheidung Betroffenen offen- stehen.
- Es wird durchaus erkannt, daß die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen des UOG 1993 nicht leistungsfähig genug und daß die obersten Kollegialorgane nicht handlungsfähig genug seien, dennoch wird lediglich eine Stärkung der universitäten Leitungsstrukturen gegenüber dem Ministerium gefordert, nicht so sehr innerhalb der Universität.
- Es wird mit Recht gefordert, innerhalb der Universität die Regelungsdichte im Rahmen der Binnenverfassung (Satzung) abzubauen und eine Professionalisierung des Universitätsmanagements herbeizuführen. Es wird aber nicht gesagt, wie der "sinnvolle Ausgleich zwischen dem nach innen gerichteten Anspruch einer erweiterten institutionellen Autonomie der Universität als Ganzes und der individuellen Autonomie der einzelnen wissenschaftlichen Organe gefunden werden soll.
Im übrigen wird auch in der Präambel zum Leitbild meiner Fakultät, der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, ziemlich undifferenziert formuliert:
"Die Fakultät sieht sich in ihrem Selbstverständnis als Gesamtheit ihrer Mitglieder, das sind Studierende, Lehrende und Verwaltungsangehörige. Alle Gruppierungen sind tragender Bestandteil der Fakultät und sollen in größtmöglichem Ausmaß in die Gestaltung eingebunden werden." - Wo blieb hier der qualifikationsorientierte Beitrag zur Gesamtheit?
Immerhin formulierten die Universitätspolitischen Leitlinien der Rektorenkonferenz einige besonders kritische Problemzonen:
- Zur Heranbildung funktionaler Eliten bedarf es nicht nur der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sondern der Ausschöpfung von Begabungsreserven.
- Zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind Evaluierungsverfahren nach internationalen Standards einzusetzen.
- Die Universitäten sind gefordert, ihre Kompetenzen und Leistungen aktiv und verständlich nach außen zu kommunizieren.
- Da die Universitäten "Orte der Schaffung von Wissen" sind und das bedeutendste Element der Forschungslandschaft darstellen, sind wesentlich verbesserte Rahmenbedingungen für Forschung an den Universitäten zu schaffen.
- Die Forschung ist der inhaltliche Motor jeder qualitativ anspruchsvollen universitären Lehre. Daher sind auch Studierende schon möglichste frühzeitig mit Forschungsarbeiten vertraut zu machen. "Eine systematisch organisierte, periodische Entlastung von Lehraufgaben zugunsten von Forschungsarbeiten (Forschungssemester, Auslandsaufenthalte) ist zur Förderung einer aktuellen forschungsgeleiteten Lehre als innovatives Element unverzichtbar."
- "In Forschung, Lehre und Studium gilt das Leistungsprinzip. Die Studierenden sind nicht Kunden der Universität, sondern Leistungsempfänger und Leistungsträger, d.h. mitverantwortliche Koproduzenten von Wissen." Daher ist es auch Aufgabe der Universität, ein bestimmtes "Eingangsniveau" zu definieren.
Auch im "Leitbild" meiner Fakultät wird mit Recht betont: "Als primäres Ziel der universitären Ausbildung sollen die Studierenden wissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zu kreativem Einsatz vielfältiger kultureller Kompetenzen und zu genereller Problemlösung erwerben." Und: "Die Studierenden sollen entsprechend ihrer Qualifikation in steigendem Ausmaß in den Forschungsprozeß integriert werden."
In Österreich ist also nach dem UOG 1975 und dem UOG 1993 neuerlich Universitätsreform angesagt. Stand das UOG 1975 unter dem Leitmotiv Mitbestimmung, so könnte man für das UOG 1993 als Leitmotiv Autonomie festhalten. Dazwischen wurde 1988 ein neues Universitätslehrer-Dienstrecht im Rahmen des Beamten-Dienstrechtes verabschiedet. Nach langjährigen Erfahrungen lassen sich nun einige schwere Strukturmängel feststellen:
Da die Qualität einer Universität mit der Qualität der Professoren steht und fällt, stelle ich diesbezügliche Beobachtungen an die Spitze, die sich auf die persönliche Mitwirkung in Berufungskommissionen über 25 Jahre stützen.
Obwohl es leider auch in Österreich gegenüber der Universität unverantwortliche Tendenzen gibt, die Habilitation abzuschaffen, muß dennoch über bestehende Mängel gesprochen werden. Der Hinweis, daß es in einigen wissenschaftlich führenden Staaten keine Habilitation gibt, ist sehr rasch mit dem Gegenargument auszuräumen, daß es dafür andere Qualifikationshürden gibt und etwa der Sprung vom assistant professor zum associate professor mit der tenure-Hürde in der Regel schwieriger ist.
Beim Terminus "Dualismus" denkt man als Ostmitteleuropa-Historiker zuerst an den insgesamt gar nicht so schlecht funktionierenden Dualismus zwischen Österreich und Ungarn von 1867 bis 1918. Nicht dieser diente freilich dem UOG 1993 als Vorbild, sondern der aktuelle Dualismus Regierung - Parlament. Freilich übersahen die ministeriellen Väter dieser Reform, daß die Regierung mit ihrer Parlamentsmehrheit bzw. der Bundeskanzler mit seiner Parlamentsfraktion über eine Durchsetzungsmacht im Parlament verfügt. Davon kann an der Universität keine Rede sein. Die Trennung der Aufgaben zwischen monokratischen (operativen) und kollegialen (strategischen) Organen hört sich besser an, als sie in der Realität umzusetzen ist. In Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gehören Strategie und Durchführung meist zusammen. Rektor und Senatsvorsitzender bzw. Senat könnten sich daher bei wichtigen Materien auf Dauer blockieren. Ähnliches schiene zwischen Dekan und Fakultätskollegium möglich. Bemerkenswert ist weiters, daß die vielen früheren Kommissionen nun durch noch mehr Ausschüsse ersetzt wurden. Mit einem Wort: Die Entscheidungsstrukturen sind aufgebläht, überdemokratisiert und können im Extremfall zur Selbstlähmung führen. Es genügt offensichtlich nicht, die wesentlichen akademischen Funktionsträger - Rektor, Dekan, Studiendekan, Institutsvorstand - demokratisch zu wählen, sie müssen auch noch durch schwerfällige Mitbestimmungsgremien überwacht und kontrolliert werden. Weshalb dieses Mißtrauen? - Kein moderner Großbetrieb könnte sich dies leisten, auch nicht große Forschungszentren.
Der Sinn akademischer Selbstverwaltung kann nicht in der laufenden Gremialisierung aller Angelegenheiten liegen. Vielmehr haben gewählte akademische Funktionäre unter Mithilfe eines geschulten Managements - keine Universitätslehrer, sondern Verwaltungsspezialisten (!) - für die bestmögliche Steuerung von universitärer Lehre und Forschung zu sorgen. Das wissenschaftliche Personal hat sich vorrangig der optimalen Studentenbetreuung und der bestmöglichen Forschung zu widmen. Für die Auswahl eines Lehrbeauftragten sind nicht Institutsvorstand, Institutskonferenz, Studienkommission, Studiendekan und Dekan zu beschäftigen, Insitutsvorstand und Studiendekan müßten genügen.
Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, daß Rektor, Dekan, Studiendekan und Institutsvorstand für Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können, Kollegialorgane - welcher Art immer - jedoch nicht. Bleibt die Frage nach der periodischen - nicht laufenden - Kontrolle der Tätigkeiten von Rektor, Dekan, Studiendekan und Institutsvorstand. Für den Rektor und die Dekane müßte ein gesamtuniversitärer Universitätsrat genügen, für den Studiendekan und Institutsvorstand der Dekan bzw. Rektor. Eine straffere, hauptverantwortliche Hierarchie bestehend aus dem Rektor und den Dekanen könnte auch die Entscheidungsprozesse wesentlich beschleunigen.
UOG 1975 und Universitätslehrer-Dienstrecht 1988 haben in ihrer Kombination einige unliebsame Ergebnisse gezeitigt, die sicher nicht intendiert waren. Vielmehr sollte ein sehr gut qualifiziertes wissenschaftliches Personal herangebildet werden, das Zug und Zug die vielfältigen Aufgaben der Massen- und Gruppenuniversität übernehmen sollte und auch übernommen hat. Da der Zeitfaktor offensichtlich zu wenig berücksichtigt wurde, ergaben sich Verzögerungen bei Abschluß der Dissertation und Habilitation, bei ausländischen Qualifikationen und Publikationen.
Dies hat einerseits zu Rückständen im internationalen Wettbewerb geführt, andererseits zu Verkrustungen in der Personalstruktur:
Nicht die Autonomie von Personen oder Gruppen und nicht die (eher lästige) Autonomie der Verwaltung ist heute das zentrale Problem. Diejenige Autonomie, um deren Erhalt oder Nichterhalt sich zu streiten lohnt, ist die eines eigenständigen, unverwechselbaren Sinns von Universität. Dieser Sinn besteht, wenn überhaupt, darin, daß die Universität Wissen über die Umwelt erzeugt und vermittelt, Wissen über die Natur, die Gesellschaft, Gesundheit und Krankheit, das Recht, die Wirtschaft, die Religion, die Erziehung, den Staat, die internationalen Beziehungen und so fort. Kritisches Wissen kann sie nur vermitteln, solange sie selbst nicht Teil, nicht Funktion, nicht Dienerin des Gegenstands ihrer Beobachtung ist. "Vermutlich ist es für die Berufsarbeit eines zukünftigen Managers wichtiger, ein paar Kapitel aus Friedrich von Hayeks "Verfassung der Freiheit" (1960) zu studieren anstelle eines zusätzliches Buches über Projektmanagement." (Manfred Prisching, Was bietet die Wissenschaft dem Markt?, S. 119)
Autonomie der Universität bedeutet also vor allem, als daß die Universität sich von dem Wissen unterscheidet, über das sie Wissen verbreitet. "Nicht besseres Wissen, auch nicht objektiveres oder neutraleres Wissen hat die Universität anzubieten, sondern dank ihrer Distanz - ein etwas anderes als das Wissen, über das ohnehin alle verfügen, die da alltäglich Recht anwenden, die Natur nutzen, Kinder erziehen, Sprachen sprechen, das Evangelium verkünden oder die Wirtschaft am Laufen halten."(Marie Theres Fögen, Modell und Mythos. Universität in rechtshistorischer Perspektive, in: NZZ, 24./25.8.1996, S. 53)
Ob Staat und Gesellschaft sich eine autonome Universität in diesem Sinne, nämlich eine zusätzliche Beobachterinstanz, leisten wollen, oder ob sie sich mit einer Ausbildungsstätte begnügen, die vorhandenes Wissen reibungslos reproduziert, werden sie entscheiden müssen. Wenn Lehrende sich als "Dienstleistende" wahrnehmen und Lernende sich so lange als "Kunden" etikettieren lassen, bis sie es sind; wenn Universitätsangehörige sich selbst als "Humankapital" erkennen, das unter "Kosten-Nutzen-Rechnungen" einzusetzen ist, dann geben sie sich als Universität auf. Und wenn in der öffentlichen Diskussion um die Universität nur noch von Kostenwahrheit statt von wissenschaftlicher Wahrheit die Rede ist und nur noch vom wirtschaftlichen Standort statt von wissenschaftlichen Standpunkten, dann erlischt allmählich - und fast unbemerkt - der spezifische Code der Universität. Last but not least, die Universität braucht die heftige Konkurrenz, die Herausforderung, den Blick neidischer Nachbarn und auf mögliche Vorbilder, den Zwang, ein Prestige zu erlangen, zu bewahren und gegen Rivalen zu verteidigen.
Was also können die österreichischen Universitäten etwa von US-Eliteuniversitäten lernen? -