ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT - WORKSHOP NOVEMBER 2000
"ENTSCHEIDUNGS- UND VERANTWORTUNGSSTRUKTUREN DER UNIVERSITÄTEN"

Arnold Suppan (Universität Wien)
Über den Sinn akademischer Selbstverwaltung

Als im 12. und 13. Jahrhundert die ersten Universitäten Europas in Italien entstanden, waren die Zeitgenossen sich nicht sicher, wo und wie man diese neuen sozialen Gebilde in der Gesellschaft einordnen sollte. Ein Gelehrter der Zeit schlug vor, sie als dritte Gewalt neben Staat und Kirche zu begreifen. Heute fordern Vertreter der Politik, Bürokratie und Wirtschaft, die Universität möge die Studierenden als "Kundinnen und Kunden" bedienen und für "Produktions- und Leistungssteigerungen" sorgen. "Leistungsorientierte Entlohnungssysteme" und "kostendeckende Studiengebühren" sollen die "Dienstleistungsorganisation" Universität rentabel machen. Den "Konsumenten" soll fachzentriertes und berufsgebündeltes Wissen" angeboten werden. Gegen diese Maximen von Wissen und Wissenserwerb artikuliert sich allerdings Widerstand. Die Diskussion um die rechte Definition von Universität ist gegenwärtig also wieder voll im Gange.

Ein grundlegend neues Gesetz verschaffte etwa der Universität Basel ab Anfang 1996 eine weitgehend regierungsunabhängige strategische Leitung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in der internen Verteilung der Mittel sowie Gremien, in denen alle Gruppen von Universitätsangehörigen vertreten sind. Autonomie der Universität bedeutete freilich nicht, daß der Staat alle Steuerungsinstrumente aus der Hand gegeben hätte. Nach wie vor gibt es den Leistungsauftrag und das Globalbudget, separat ist über Bauinvestitionen zu verhandeln. Aber in der Verwendung der zugeteilten Ressourcen haben die Universität und ihre Untereinheiten erhebliche Freiheit. So können zum Beispiel die Institute Sach- in Personalmittel oder Lehraufträge in Assistentenstellen umwandeln. In der Fakultät sind die Professoren mit einem Anteil von 55 %, die Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeiter mit 25 % und die Assistenten und Studenten zu je 10 % vertreten. In Berufungsverfahren entscheidet der mehrheitlich von Politik und Wirtschaft beschickte Universitätsrat auf Vorschlag einer Fakultätskommission und nach Stellungnahme des Rektors.

Das Plenum der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane beschloß am 15. Dezember 1998 Universitätspolitische Leitlinien zu Forschung, Bildung und Studium, Universität und Staat, Selbstentwicklung und Selbstverwaltung, Universität und Öffentlichkeit. Im Kapitel "Selbstentwicklung und Selbstverwaltung" sind eine Reihe von Widersprüchlichkeiten zu erkennen:

  1. Einerseits wird die Berücksichtigung der "über lange Zeit gewachsenen und nicht nur auf rechtlichen Regelungen beruhenden Binnenkultur der Universitäten" verlangt, andererseits der "Aufbau einer leistungsorientierten, kooperativen Kultur" eingefordert, die nicht in einem "System kollektiver Feigheit" untergeht.
  2. Einerseits wird mit Recht verlangt, daß "Entscheidungskompetenz und Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen zusammenfallen müssen", andererseits wird gefordert, daß die Mitbestimmung einzelner Gruppen neu definiert werden sollte, "sodaß die Folgen von Entscheidungen in jedem Fall klar zurechenbar werden". Mitbestimmung sollte zwar weniger nach Gruppenzugehörigkeit, sondern mehr nach Kompetenz zugesprochen werden, in erster Linie aber den von einer bestimmten Entscheidung Betroffenen offen- stehen.
  3. Es wird durchaus erkannt, daß die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen des UOG 1993 nicht leistungsfähig genug und daß die obersten Kollegialorgane nicht handlungsfähig genug seien, dennoch wird lediglich eine Stärkung der universitäten Leitungsstrukturen gegenüber dem Ministerium gefordert, nicht so sehr innerhalb der Universität.
  4. Es wird mit Recht gefordert, innerhalb der Universität die Regelungsdichte im Rahmen der Binnenverfassung (Satzung) abzubauen und eine Professionalisierung des Universitätsmanagements herbeizuführen. Es wird aber nicht gesagt, wie der "sinnvolle Ausgleich zwischen dem nach innen gerichteten Anspruch einer erweiterten institutionellen Autonomie der Universität als Ganzes und der individuellen Autonomie der einzelnen wissenschaftlichen Organe gefunden werden soll.

Im übrigen wird auch in der Präambel zum Leitbild meiner Fakultät, der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, ziemlich undifferenziert formuliert:

"Die Fakultät sieht sich in ihrem Selbstverständnis als Gesamtheit ihrer Mitglieder, das sind Studierende, Lehrende und Verwaltungsangehörige. Alle Gruppierungen sind tragender Bestandteil der Fakultät und sollen in größtmöglichem Ausmaß in die Gestaltung eingebunden werden." - Wo blieb hier der qualifikationsorientierte Beitrag zur Gesamtheit?

Immerhin formulierten die Universitätspolitischen Leitlinien der Rektorenkonferenz einige besonders kritische Problemzonen:

  1. Zur Heranbildung funktionaler Eliten bedarf es nicht nur der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sondern der Ausschöpfung von Begabungsreserven.
  2. Zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind Evaluierungsverfahren nach internationalen Standards einzusetzen.
  3. Die Universitäten sind gefordert, ihre Kompetenzen und Leistungen aktiv und verständlich nach außen zu kommunizieren.
  4. Da die Universitäten "Orte der Schaffung von Wissen" sind und das bedeutendste Element der Forschungslandschaft darstellen, sind wesentlich verbesserte Rahmenbedingungen für Forschung an den Universitäten zu schaffen.
  5. Die Forschung ist der inhaltliche Motor jeder qualitativ anspruchsvollen universitären Lehre. Daher sind auch Studierende schon möglichste frühzeitig mit Forschungsarbeiten vertraut zu machen. "Eine systematisch organisierte, periodische Entlastung von Lehraufgaben zugunsten von Forschungsarbeiten (Forschungssemester, Auslandsaufenthalte) ist zur Förderung einer aktuellen forschungsgeleiteten Lehre als innovatives Element unverzichtbar."
  6. "In Forschung, Lehre und Studium gilt das Leistungsprinzip. Die Studierenden sind nicht ‚Kunden der Universität’, sondern Leistungsempfänger und Leistungsträger, d.h. mitverantwortliche Koproduzenten von Wissen." Daher ist es auch Aufgabe der Universität, ein bestimmtes "Eingangsniveau" zu definieren.

Auch im "Leitbild" meiner Fakultät wird mit Recht betont: "Als primäres Ziel der universitären Ausbildung sollen die Studierenden wissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zu kreativem Einsatz vielfältiger kultureller Kompetenzen und zu genereller Problemlösung erwerben." Und: "Die Studierenden sollen entsprechend ihrer Qualifikation in steigendem Ausmaß in den Forschungsprozeß integriert werden."

In Österreich ist also nach dem UOG 1975 und dem UOG 1993 neuerlich Universitätsreform angesagt. Stand das UOG 1975 unter dem Leitmotiv Mitbestimmung, so könnte man für das UOG 1993 als Leitmotiv Autonomie festhalten. Dazwischen wurde 1988 ein neues Universitätslehrer-Dienstrecht im Rahmen des Beamten-Dienstrechtes verabschiedet. Nach langjährigen Erfahrungen lassen sich nun einige schwere Strukturmängel feststellen:

 

  1. Berufungsverfahren:

    Da die Qualität einer Universität mit der Qualität der Professoren steht und fällt, stelle ich diesbezügliche Beobachtungen an die Spitze, die sich auf die persönliche Mitwirkung in Berufungskommissionen über 25 Jahre stützen.

    1. Die bisherige Zusammensetzung von Berufungskommissionen entspricht weder dem Qualitätskriterium noch dem Verantwortungsfaktor und schon gar nicht der allgemeinen Lebenserfahrung - Wesenselemente, die bei jeder Personalentscheidung außerhalb der Universität selbstverständlich an der Spitze stehen. Studierende können im Normalfall gar nicht in der Lage sein, Lehr-, Forschungs- und Persönlichkeitsprofil eines ihnen bisher überhaupt nicht bekannten Kandidaten zu erfassen. Daher war immer wieder zu beobachten, daß sich die studentischen Mitglieder von irgendeinem - manchmal auch politischem - "mainstream" leiten ließen. Besonders unangenehm wurde es, wenn diese Tendenz noch durch Abwesenheit bei den Berufungsvorträgen, nicht aber bei der Schlußabstimmung über den Berufungsvorschlag öffentlich dokumentiert wurde.
    2. In umfangreichen Berufungskommissionen war nicht selten zu beobachten, daß die Diskussion nicht wirklich offen geführt wurde, vor allem nicht zwischen den Professoren. Da man die Auseinandersetzung in Anwesenheit der Assistenten und Studenten scheute, beschränkte man sich auf Debatten über Abstimmungsmodi, wobei in der dann losgetretenen Abstimmungsmaschinerie nicht selten ernsthafte Kandidaten frühzeitig aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden. D.h., auch Professoren konnten ihre Meinungsbildung hinter dem Gremium verstecken. Ein votum separatum hat meist nur wenig bewirkt.
    3. Die Anwesenheit und öffentliche Befragung des bisherigen Professors hat die Verfahren immer wieder beeinträchtigt. Nicht daß die Meinung des vor der Emeritierung stehenden Professors nichts zählen sollte, es war aber immer wieder festzustellen, wie sehr sich vor allem jüngere Professoren - gar nicht zu reden von den Dozenten, Assistenten oder Studierenden - hinsichtlich einer Neuorientierung des Faches etc. zurückhielten.
    4. Zum Vergleich: An der Stanford University gibt der Dean dem Head of the Department den Auftrag, einen geeigneten Professor zu finden. Der Vorstand ist an keine Vorgangsweise, keine Kommission und keinen fixen Termin gebunden. Nach Anhörung geeigneter Kandidaten - eventuell in Form einer Gastprofessur - befrägt der Vorstand (meist unter vier Augen) seine Kollegen nach deren Meinung. Eine Abstimmung unter allen Professoren - full, associate and assistant professors - findet erst statt, wenn die interne Meinungsbildung klar ist, d.h. es wird nicht gezählt, sondern argumentiert und gewichtet. Dann macht der Vorstand seinen Vorschlag an den Dekan; der Präsident ist vor allem Kontrollorgan, das nur bei deutlichen Schwierigkeiten in Aktion tritt.

     

  2. Habilitationsverfahren:

    Obwohl es leider auch in Österreich gegenüber der Universität unverantwortliche Tendenzen gibt, die Habilitation abzuschaffen, muß dennoch über bestehende Mängel gesprochen werden. Der Hinweis, daß es in einigen wissenschaftlich führenden Staaten keine Habilitation gibt, ist sehr rasch mit dem Gegenargument auszuräumen, daß es dafür andere Qualifikationshürden gibt und etwa der Sprung vom assistant professor zum associate professor mit der tenure-Hürde in der Regel schwieriger ist.

    1. Auch für die Habilitationskommission ist die Zusammensetzung grundsätzlich in Frage zu stellen. Studentische Mitglieder aus dem Institut können unter Umständen zu freundlich gesinnt sein, studentische Mitglieder von außen zu oberflächlich informiert. Vom "Mittelbau" ist - trotz guter Einschätzung der Qualitäten des Kollegen - eine wirklich kritische Beurteilung in aller Öffentlichkeit nicht zu erwarten. Immerhin wird von den Professoren - allein schon auf Grund der Konfrontation zwischen "eigenen" und "fremden" Gutachten - meist eine präzise Gesamtbeurteilung vorgenommen. Einseitigkeiten waren am ehesten bei knapp vor der Emeritierung stehenden Kollegen festzustellen.
    2. Zu diskutieren wäre, ob eine gesamtösterreichische Habilitationsnorm eingeführt werden sollte. Gewisse Erfahrungen aus "Oberkommissionen" bestärken mich darin, wobei nicht nur im negativen Fall geprüft werden sollte. Solche gesamtösterreichischen Habilitationskommissionen könnten im Einvernehmen von Rektorenkonferenz und Bundeskonferenz für das wissenschaftliche Personal periodisch bestellt werden. Gesamtstaatliche Habilitationskommissionen - wie etwa in Frankreich - würden zweifellos zu einer Niveauverbesserung beitragen, ergäben aber in bestimmten Fächern, die in Österreich nur einmal vertreten sind, natürlich keinen Sinn.

     

  3. Zum Dualismus Rektor - Senat, Dekan - Fakultätskollegium:

    Beim Terminus "Dualismus" denkt man als Ostmitteleuropa-Historiker zuerst an den insgesamt gar nicht so schlecht funktionierenden Dualismus zwischen Österreich und Ungarn von 1867 bis 1918. Nicht dieser diente freilich dem UOG 1993 als Vorbild, sondern der aktuelle Dualismus Regierung - Parlament. Freilich übersahen die ministeriellen Väter dieser Reform, daß die Regierung mit ihrer Parlamentsmehrheit bzw. der Bundeskanzler mit seiner Parlamentsfraktion über eine Durchsetzungsmacht im Parlament verfügt. Davon kann an der Universität keine Rede sein. Die Trennung der Aufgaben zwischen monokratischen (operativen) und kollegialen (strategischen) Organen hört sich besser an, als sie in der Realität umzusetzen ist. In Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gehören Strategie und Durchführung meist zusammen. Rektor und Senatsvorsitzender bzw. Senat könnten sich daher bei wichtigen Materien auf Dauer blockieren. Ähnliches schiene zwischen Dekan und Fakultätskollegium möglich. Bemerkenswert ist weiters, daß die vielen früheren Kommissionen nun durch noch mehr Ausschüsse ersetzt wurden. Mit einem Wort: Die Entscheidungsstrukturen sind aufgebläht, überdemokratisiert und können im Extremfall zur Selbstlähmung führen. Es genügt offensichtlich nicht, die wesentlichen akademischen Funktionsträger - Rektor, Dekan, Studiendekan, Institutsvorstand - demokratisch zu wählen, sie müssen auch noch durch schwerfällige Mitbestimmungsgremien überwacht und kontrolliert werden. Weshalb dieses Mißtrauen? - Kein moderner Großbetrieb könnte sich dies leisten, auch nicht große Forschungszentren.

    Der Sinn akademischer Selbstverwaltung kann nicht in der laufenden Gremialisierung aller Angelegenheiten liegen. Vielmehr haben gewählte akademische Funktionäre unter Mithilfe eines geschulten Managements - keine Universitätslehrer, sondern Verwaltungsspezialisten (!) - für die bestmögliche Steuerung von universitärer Lehre und Forschung zu sorgen. Das wissenschaftliche Personal hat sich vorrangig der optimalen Studentenbetreuung und der bestmöglichen Forschung zu widmen. Für die Auswahl eines Lehrbeauftragten sind nicht Institutsvorstand, Institutskonferenz, Studienkommission, Studiendekan und Dekan zu beschäftigen, Insitutsvorstand und Studiendekan müßten genügen.

    Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, daß Rektor, Dekan, Studiendekan und Institutsvorstand für Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können, Kollegialorgane - welcher Art immer - jedoch nicht. Bleibt die Frage nach der periodischen - nicht laufenden - Kontrolle der Tätigkeiten von Rektor, Dekan, Studiendekan und Institutsvorstand. Für den Rektor und die Dekane müßte ein gesamtuniversitärer Universitätsrat genügen, für den Studiendekan und Institutsvorstand der Dekan bzw. Rektor. Eine straffere, hauptverantwortliche Hierarchie bestehend aus dem Rektor und den Dekanen könnte auch die Entscheidungsprozesse wesentlich beschleunigen.

     

  4. Personalstrukturen und Selbstverwaltung:

    UOG 1975 und Universitätslehrer-Dienstrecht 1988 haben in ihrer Kombination einige unliebsame Ergebnisse gezeitigt, die sicher nicht intendiert waren. Vielmehr sollte ein sehr gut qualifiziertes wissenschaftliches Personal herangebildet werden, das Zug und Zug die vielfältigen Aufgaben der Massen- und Gruppenuniversität übernehmen sollte und auch übernommen hat. Da der Zeitfaktor offensichtlich zu wenig berücksichtigt wurde, ergaben sich Verzögerungen bei Abschluß der Dissertation und Habilitation, bei ausländischen Qualifikationen und Publikationen.

    Dies hat einerseits zu Rückständen im internationalen Wettbewerb geführt, andererseits zu Verkrustungen in der Personalstruktur:

    1. Während in Deutschland Tausende Dozenten ihre befristeten Assistentenstellen verloren, wurden in Österreich Hunderte Assistenzprofessoren ohne Habilitation pragmatisiert und verblieben in diesem Status bis heute. Auch die aus der "gleichzuhaltenden Eignung" hervorgegangenen Sammelhabilitation hat sich als Qualifikationsprofil in den meisten Fächern nicht bewährt. Zwar benötigt eine moderne Armee viele solche "Systemerhalter", nicht jedoch eine moderne Universität, wo sie lediglich als Spezialisten im Großtechnikbereich wirklich vonnöten sind.
    2. Auf Grund der sprunghaften Ausweitung der wissenschaftlichen Personals zwischen 1966 und 1973 gibt es heute eine unübersehbare Dichte an 50- bis 60jährigen o.Professoren (die damals als Assistenten aufgenommen wurden), die ab 2007 - man denke an die starken Geburtenjahrgänge 1939 und 1940 - emeritiert werden. Gleiches gilt für die Pensionierung der ab 1977 ernannten, ungefähr gleichaltrigen ehemaligen ao.Professoren. Welches Personal wird nach dieser Emeritierungs- und Pensionierungswelle zur Verfügung stehen? - Allein die ETH Zürich benötigt etwa bis zum Jahre 2004 150 bis 160 neue Professoren. - Österreich wird jedenfalls zwischen 2005 und 2015 mindestens 1000 neue Professoren benötigen. Ein Teil der heutigen Dozenten (ao.Professoren) wird dafür nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie viele Assistenten werden sich aber in den nächsten Jahren habilitieren und als geeignete Nachfolger in Frage kommen? Hier zeichnen sich schon jetzt Engpässe ab. Eine mittelfristige Personalplanung wäre dringend vonnöten.
    3. Zur Frage der Hausberufung: Da sie etwa in Deutschland, Großbritannien und den USA ziemlich verpönt ist, haben sich auch mehrere österreichische Wissenschaftsminister mehr oder weniger strikt dagegengestellt. Freilich haben sie dabei nicht selten die besondere Rolle und Lage der Wiener Universitäten übersehen: Wiener Dozenten - vor allem in Massenfächern - waren und sind häufig einer deutlich härteren Dienstbeanspruchung und einem stärkeren Konkurrenzkampf unterworfen als Dozenten von kleineren österreichischen oder deutschen Universitäten. Das bedeutet, daß ihre Gesamtqualifikation als Universitätslehrer besser ist als es unter Umständen die Publikationsliste veranschaulicht. Den Gegenbeweis erbrachten nicht wenige als "Auswärtige" Berufene, die sich sehr schnell als dem Wiener Massenbetrieb nicht gewachsen erwiesen. Die neuen Entscheidungsstrukturen innerhalb der Universität könnten dabei zu realistischeren Beobachtungen und Einschätzungen kommen, ohne die Auslandserfahrung zu vernachlässigen.
    4. Auf Grund der spezifischen Jahrgangskonstellationen besteht gerade derzeit die große Gefahr, einige Jahre hindurch wissenschaftliche Begabungsreserven nicht ausschöpfen zu können. Gegenüber den Spitzenuniversitäten in den USA und Großbritannien bleibt in Österreich gerade die besondere Ausbildung der Postdiplom-Studenten zurück, d.h. es fehlen konkrete PhD-Programme und Vergleichbares. Die Mittel wären etwa nach niederländischem Vorbild gut kalkulierbar: pro Dissertationsassistent öS 200.000,- pro Jahr (exkl. Sozialabgaben). Die Mittel könnten aus einem Teil der Studiengebühren aufgebracht werden und wären politisch leicht argumentierbar - besonders gegenüber den Studierenden.
    5. Ein besonderes Problem werden die Forschungsevaluierungen, wenn sie tatsächlich mit harten Konsequenzen verbunden sind. Es gibt ganz unterschiedliche Wissenschaftertypen, deren eigentlicher "Wert" für das Fach sich unter Umständen erst nach Jahrzehnten herausstellt: Es gibt den winner-take-all-publisher, der am schnellsten neue Forschungsergebnisse - nicht nur die eigenen - auf den Markt bringt; es gibt den Sammler und Editor, der in unermüdlicher Kleinarbeit unschätzbare Grundlagenforschung betreibt und aufbereitet; es gibt den akademischen Lehrer, der mit seinen Dissertanten und Diplomanden jahrzehntelang ein wichtiges Thema bearbeitet und das Ergebnis als opus magnum erst knapp vor oder nach der Emeritierung auf den Tisch legt. Das neue "Projektprinzip" kann auch eigenwillige, unorthodoxe Typen eliminieren; besonders EU-Programme kommen nicht ohne eine gewaltige Dosis an Bürokratie und Bluff aus. Jedenfalls benötigen die zuständigen Gremien und Fonds sehr gute Wissenschafter, die eine optimale Begutachtung gewährleisten; Betriebsberatungsfirmen, die von Forschung und Lehre im Universitätsbetrieb keine Ahnung haben, werden jedenfalls mehr schaden als nützen.

    Nicht die Autonomie von Personen oder Gruppen und nicht die (eher lästige) Autonomie der Verwaltung ist heute das zentrale Problem. Diejenige Autonomie, um deren Erhalt oder Nichterhalt sich zu streiten lohnt, ist die eines eigenständigen, unverwechselbaren Sinns von Universität. Dieser Sinn besteht, wenn überhaupt, darin, daß die Universität Wissen über die Umwelt erzeugt und vermittelt, Wissen über die Natur, die Gesellschaft, Gesundheit und Krankheit, das Recht, die Wirtschaft, die Religion, die Erziehung, den Staat, die internationalen Beziehungen und so fort. Kritisches Wissen kann sie nur vermitteln, solange sie selbst nicht Teil, nicht Funktion, nicht Dienerin des Gegenstands ihrer Beobachtung ist. "Vermutlich ist es für die Berufsarbeit eines zukünftigen Managers wichtiger, ein paar Kapitel aus Friedrich von Hayeks "Verfassung der Freiheit" (1960) zu studieren anstelle eines zusätzliches Buches über Projektmanagement." (Manfred Prisching, Was bietet die Wissenschaft dem Markt?, S. 119)

    Autonomie der Universität bedeutet also vor allem, als daß die Universität sich von dem Wissen unterscheidet, über das sie Wissen verbreitet. "Nicht besseres Wissen, auch nicht objektiveres oder neutraleres Wissen hat die Universität anzubieten, sondern dank ihrer Distanz - ein etwas anderes als das Wissen, über das ohnehin alle verfügen, die da alltäglich Recht anwenden, die Natur nutzen, Kinder erziehen, Sprachen sprechen, das Evangelium verkünden oder die Wirtschaft am Laufen halten."(Marie Theres Fögen, Modell und Mythos. Universität in rechtshistorischer Perspektive, in: NZZ, 24./25.8.1996, S. 53)

    Ob Staat und Gesellschaft sich eine autonome Universität in diesem Sinne, nämlich eine zusätzliche Beobachterinstanz, leisten wollen, oder ob sie sich mit einer Ausbildungsstätte begnügen, die vorhandenes Wissen reibungslos reproduziert, werden sie entscheiden müssen. Wenn Lehrende sich als "Dienstleistende" wahrnehmen und Lernende sich so lange als "Kunden" etikettieren lassen, bis sie es sind; wenn Universitätsangehörige sich selbst als "Humankapital" erkennen, das unter "Kosten-Nutzen-Rechnungen" einzusetzen ist, dann geben sie sich als Universität auf. Und wenn in der öffentlichen Diskussion um die Universität nur noch von Kostenwahrheit statt von wissenschaftlicher Wahrheit die Rede ist und nur noch vom wirtschaftlichen Standort statt von wissenschaftlichen Standpunkten, dann erlischt allmählich - und fast unbemerkt - der spezifische Code der Universität. Last but not least, die Universität braucht die heftige Konkurrenz, die Herausforderung, den Blick neidischer Nachbarn und auf mögliche Vorbilder, den Zwang, ein Prestige zu erlangen, zu bewahren und gegen Rivalen zu verteidigen.

    Was also können die österreichischen Universitäten etwa von US-Eliteuniversitäten lernen? -

    1. die Stiftung einer corporate identity, d.h. die Universität soll sich nicht nur als Lehr- und Wissenschaftsbetrieb sondern vor allem als akademische Gemeinschaft begreifen.
    2. die Eingangsüberprüfung des Engagements und Lerneifers unserer schulmüden Gymnasialabsolventen; die Studiengebühren werden zwar einen Teil der nicht wirklich Studierwilligen in Hinkunft abhalten, dennoch keine geeignete Auslese bringen.
    3. die deutliche Absenkung des Verhältnisses Studierende - wissenschaftliches Personal (Professoren, Dozenten und Assistenten), besonders für die Betreuung im zweiten und dritten Studienabschnitt. Eine deutliche Absenkung der Studiendauer ist nur durch intensive laufende Betreuung möglich. (Von den 14.219 Studierenden der Stanford University im Studienjahr 1999/2000 erhielten am 11. Juni 2000, dem Commencement Day, 4.815 ein Diplom: 1.799 bachelors, 2.094 masters und 922 Doktoren.)
    4. das Überdenken des hochschulpolitischen Egalitarismus, wie er in den letzten Jahrzehnten vor allem in Österreich kultiviert wurde; daher Begabtenförderung, besonders im 2. und 3. Studienabschnitt; z.B. PhD-Programmes; auch gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Auslandsaufenthalte, Spezialseminare etc.
    5. die klarere Strukturierung der Studienprogramme und Lehrveranstaltungen mittels course reader, Anwesenheit, laufende Mitarbeit, schriftliche und mündliche Präsentation.
    6. Das selbstverständliche Bewußtsein, daß man als Empfänger einer überdurchschnittlichen Bildung der Universität zeitlebens etwas schuldig bleibt