Univ.Prof. Dr. Hans Tuppy, Wien  

Die universitäre Mitwirkung der Studierenden

Universitas magistrorum et scholarium

Die wissenschaftlichen und künstlerischen Aufgabengebiete und Wirkungsfelder der Universitäten Österreichs sind vielfältig und unterschiedlich. Selbst unter den "wissenschaftlichen Hochschulen" sind die Unterschiede groß: den "Voll"-Universitäten, die über einen Bestand an mehreren herkömmlichen Fakultäten verfügen, stehen andere gegenüber, deren Fächerkatalog nach Art und Umfang recht ungleichartig ist. Doch auch die "Volluniversitäten" sind niemals eine "universitas litterarum" im Sinne einer Gesamtheit aller wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsgebiete gewesen, schlossen sie doch etwa die technischen Disziplinen aus und veranlassten diese, sich "extra muros" zu entfalten.

Was die Universitäten gegenüber anderen Institutionen, die sich ebenfalls anspruchsvoller Bildung und Forschung widmen, besonders auszeichnet, ist ihr gemeinschaftlicher Charakter, der seit dem Mittelalter in der Bezeichnung "universitas magistrorum et scholarium" einen gültigen und gängigen Ausdruck gefunden hat. Die zugrundeliegende Vorstellung und Zielsetzung ist die, daß Lehrende und Studierende miteinander in forschungsgestütztem Unterricht und kommunikativer Forschung verbunden und voneinander abhängig sind; sie sollen einander herausfordern, wechselseitig in die Pflicht nehmen und gemeinsam wertvolle, dem Fortschritt von Wissenschaft und Bildung dienende Leistungen erbringen.

Wie vorteilhaft es für die Universitäten ist, Jahr für Jahr ihre Tore unver brauchten, zukunftszugewandten jungen Menschen öffnen zu können, die - wenigstens zum Teil - über ein hohes Energie- und Kreativitätspotential verfügen, lässt sich an manchen nichtuniversitären Lehr- und Forschungseinrichtungen, die von Überalterung und Routine bedroht sind, beobachten.

Die Studierenden sind weder Angestellte oder Arbeitnehmer der Lehrenden noch sind die Lehrenden - im Gegensatz zu mittelalterlichen Verhältnissen - besoldete Dienstnehmer der Studierenden. Ebensowenig sind Lehrende und Studierende ein in Klassenwidersprüchen verfangenes oder in Schranken der Standeszugehörigkeit zu weisendes, rollenfixiertes Gegensatzpaar.

Die Grenzen zwischen Lernenden und Lehrenden sind in einer ihren Bildungsauftrag erfüllenden Universität entschärft. So ist es grundsätzlich und praktisch förderlich, wenn Studierende sich als Tutoren zur Verfügung stellen und auf diese Weise andere (und sich selbst) lehrend qualifizieren können. Zumindest in den mir vertrauten naturwissenschaftlichen Disziplinen ist es selbstverständlich, dass nicht nur Professoren, Assistenten und "Postdocs", sondern schon die Studierenden, vor allem wenn sie in den Hochschulinstituten als Diplomanden und Dissertanten arbeiten, selbst erworbenes Wissen, eigene wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie methodische Fertigkeiten denen, die darüber noch nicht verfügen, weitergeben. Wenn wissenschaftliche Forschung im Team betrieben wird, besteht kein Grund für die Annahme, dass Ideen und Informationen nur in jener Richtung fließen, die dem Gefälle akademischer Grade und Ränge entspräche. Selbstverständlich werden, ob die Rollen der Studierenden und Lehrenden nun schärfer oder weniger scharf definiert sind, nicht stets nur nützliche Wechselseitigkeit und Zufriedenheit bestehen, sondern auch immer wieder statusbezogene und situationsbedingte Interessenskonflikte auftreten; dann ist es wesentlich, dass diese nicht verdeckt, sondern offen und redlich, notfalls unter Vermittlung einer übergeordneten universitären Instanz, ausgetragen werden.

Der Vorstellung der Hochschule als Gemeinschaft von Lehrenden und Studierenden entsprechend sollen die Studierenden so wie die anderen Universitäts- angehörigen Anspruch darauf haben, an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in allen Fragen, die die Hochschule betreffen, beteiligt zu sein, und dann mit besonderem Gewicht, wenn es um den Unterricht, um die Verbindung von Lehre und Forschung, um Bildung und Fortbildung, die Förderung und die Wahrnehmung der Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses, um die nationale und internationale Vernetzung im tertiären Bildungsbereich und auch um das öffentliche Image der Universität geht. Dabei ist virtuell vorauszusetzen und aktuell darauf hinzuarbeiten, dass sich alle Angehörigen der Universität deren verbindliche Ziele zueigen machen und an der gemeinsamen Aufgabe, die Qualität von Lehre und Forschung zu sichern, beteiligen.

Dem UOG 1975 lag eher die Vorstellung eines grundsätzlichen Antagonismus zwischen Studierenden und Lehrenden und zwischen Gruppen von Lehrenden zugrunde. Dieses Konfliktmodell hat den Vertretern von "Statusgruppen" in paritätisch zusammengesetzten Gremien ein hohes Maß an formaler Mitbestimmung gewährt, die wichtigsten Verfügungen jedoch der staatlichen Instanz vorbehalten und somit externalisiert. Diese Form der Demokratisierung hat die Profilierung von Gruppeninteressen mehr gefördert als die universitätsinterne Herbeiführung und Optimierung wesentlicher Entscheidungen; sie war der eigenverantworteten Leistungskraft der Universitäten und deren Anerkennung in der Öffentlichkeit nicht zuträglich. Mit dem UOG 1993 ist eine partielle Autonomisierung der Universitäten eingeleitet worden. Es sollte im gemeinsamen Interesse von Studierenden und Lehrenden liegen, diese so weiterzuentwickeln, dass die österreichischen Universitäten selbst ihre gute Chance ergreifen können, im nationalen und internationalen Qualifikationswettbewerb - im Wettbewerb um gute Studenten und Absolventen, um gute Lehrer und Forscher, um gute und bessere Unterrichts- und Forschungsergebnisse, um hohes und höheres Prestige - ausgezeichnet zu bestehen 1.


1 Obgleich das UOG 1975 die gremiale Austragung gegensätzlicher Interessen der Studierenden und zweier Gruppen von Lehrenden in den Vordergrund rückte, findet sich doch als einer seiner "leitenden Grundsätzen" auch "das Zusammenwirken der Angehörigen der Universität", allerdings mit dem Zusatz "nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes". Im UOG 1993 und im UnivStudG 1997 ist nunmehr - wohlweislich ohne einschränkenden Zusatz - "das Zusammenwirken der Universitätsangehörigen" bzw. "das Zusammenwirken von Lehrenden und Studierenden" als Grundsatz normiert.
 

Mitwirkung der Studierenden an der Evaluierung und Verbesserung der universitären Lehre

Ein unmittelbares Interesse der Studierenden muß es sein, daß die ihnen vorgeschriebenen und zur Wahl gestellten Lehrveranstaltungen und Prüfungen sinnvoll, zielgerecht, niveauvoll, lohnend und motivierend sind. Nicht zuletzt an den Studierenden selbst liegt es einzufordern, daß es für jede Lehrveranstaltung eine Umschreibung des Ziels und Inhalts gibt, samt Hinweisen auf deren Verknüpfungen in einen übergreifenden Studienplan und auf sinnvolle Kombinationen mit anderen Lehrveranstaltungen - auch über die Grenzen der Studienrichtung und über die Grenzen der jeweiligen Universität hinaus. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann die Evaluation von Lehrveranstaltungen durch die an ihnen teilnehmenden Studierenden von großem Wert sein, - wobei es sich versteht, daß auf anderem Wege vorgenommene Evaluierungen, z.B. durch Befragung von Absolventen des Studiums und durch auswärtige "Peers", ebenfalls sinnvoll sind.

Vergeudete Zeit und Kraft bedeuten Evaluationen, die ohne Konsequenz bleiben; selbst wenn sie, was derzeit noch kaum denkbar erscheint, nach langwierigen Auswertungen und unter Berücksichtigung aller möglichen Kautelen - dereinst zu Steuerungsmaßnahmen führen sollten, sind sie für die jeweilige Studentengeneration irrelevant. Für Lernende und Lehrende unmittelbar fruchtbar wird es hingegen sein, wenn das Ergebnis einer anonymen Evaluierung ohne Verzug, noch im selben Kursus, vom Leiter und den teilnehmenden Studierenden einer gemeinsamen Besprechung zugeführt wird, bei der die deklarierten Ziele der Unterrichtsveranstaltung, der "Stoff", die Perspektiven, die Art der Vermittlung, die Gründe für gegebene oder fehlende Akzeptanz u.a. diskutiert werden. Sofern es gelingt, die Lehrenden aus distanzierter Abgehobenheit, die Studierenden aus sprachloser Zurückgezogenheit zu locken und einen die Denk- und Veränderungsbereitschaft fördernden Diskurs in die Wege zu leiten, ist ein markanter Lehr- und Lern-Erfolg verbürgt.

Die Mitwirkung der Studierenden an der Gestaltung der Studien soll sich aber nicht auf unmittelbare und punktuelle Zu- und Einsprüche beschränken.Vertreter der Studierenden sollen so wie Vertreter der Lehrenden in den zuständigen Beratungsgremien zur gegenwärtigen und zukünftigen Struktur der Studien Stellung beziehen, dabei natürlich insbesondere die Ziele und Interessen der Studierenden und der ins Berufsleben Tretenden, vor allem auch des wissenschaftlichen Nachwuchses, zum Ausdruck und zur Geltung bringen. Die argumentative Mitwirkung der Studierenden soll, so wie die der Lehrenden, auch die Fragen der "Rekrutierung" von Studierenden und Lehrenden, des Dienstrechts und Personalwesens der Hochschulen, ebenso auch deren administrative Struktur, und schließlich auch übergeordnete Materien, welche Bildung und Bildungspolitik, Forschung und Forschungspolitik betreffen, einschließen.

Diese Mitsprache ist um so wichtiger und aktueller, als gegenwärtig das Bildungs- und Beschäftigungssystem in unserem Land, aber auch jenseits seiner Grenzen, Umwälzungen unterworfen ist, von denen die Universitäten, und insbesondere diejenigen, die an ihnen Bildung und Ausbildung erfahren, tief und nachhaltig betroffen sind.

 

Universitäten im Wandel

Den Universitäten, die bisher die bei weitem bedeutendsten Stätten hochschulischer Bildung waren, stehen in einem qualitativ und quantitativ wachsenden postsekundären Bildungsbereich konkurrierende alternative Institutionen und Studienangebote gegenüber. Die entscheidende Frage, wie sich die einzelnen Universitäten im Wettbewerb miteinander und mit anderen hochschulischen Einrichtungen definieren und weiterentwickeln werden, ist für die Studierenden und künftigen Absolventen der Universitäten mindestens so aktuell wie für deren etablierte Lehrende und Forschende.

Die österreichischen Universitäten haben - von wenigen historischen und gegenwärtigen Ausnahmen abgesehen - den Charakter von staatlichen Lehranstalten. Eine Hauptaufgabe gerade auch der Humboldtschen Berliner Universitätsgründung und ihrer österreichischen Nachbilder war es, dem Staat und den öffentlichen Diensten hervorragend gebildete, das Grundsätzliche und Allgemeine bedenkende Amtsträger zuzuführen: qualifizierte Lehrer für die öffentlichen Schulen, gebildete Priester, gründlich geschulte Ärzte, unter Aufsicht geprüfte Juristen für die Rechtsberufe und die öffentliche Verwaltung und natürlich auch "wissenschaftlichen Nachwuchs" für Archive, Museen und Hohe Schulen.

Von den Universitäten verliehene Titel und Grade waren - und sind bis heute - nicht nur Erweise akademischer Reife, sondern Voraussetzung (und Privileg) für den Eintritt in "akademische Berufe" und gehobene öffentliche Positionen, verbunden mit höherer Entlohnung und gesicherter Existenz. Die Allokation von Chancen und gestuften Befugnissen im Wege der Hochschulbildung entsprach nicht nur individueller Ambition, sondern auch politischer Absicht. So wurden das Doktorat und das Magisterium als a-wertig eingestuft, während die Gymnasialreife b-Wertigkeit verlieh, von c, d und e in absteigender Stufung gefolgt. So kennzeichnend und so einschneidend diese "Alphabetisierung" im Hinblick auf den Staatsdienst und öffentlich reglementierte Berufsausübungen gewesen sein mag, so büßt sie nunmehr an Bedeutung ein.

Die Zahl der Anwärter auf "amtliche" Berufe (Ärzte, Juristen, Lehrer) hat noch nicht abgenommen, wohl aber die Zahl der verfügbaren Stellen. Der öffentliche Sektor wird "schlanker", der private wächst, nicht nur deshalb, weil er von jenem ausgegliederte Bereiche übernimmt. Neue anspruchsvolle Berufe und attraktive Beschäftigungen treten in den Vordergrund, auf die die Universitäten sehr wohl vorbereiten können, für die jedoch der Besitz eines oder mehrerer akademischer Titel weniger maßgebend ist als ein zielführendes, aber auch reichhaltiges und verschiedenartige Kompetenzen des Anwärters ausweisendes Curriculum. Wie stellen sich die Lehrenden und Lernenden auf diese neue Situation ein?

Die herkömmliche Dramaturgie des Studiums - Einheit des Ortes (Ablauf des gesamten Studiums am selben Ort, vom ersten bis zum letzten "Akt"), Einheit der Zeit (Studium "in einem", ohne zeitliche Unterbrechung) und Einheit der Handlung (Konzentration der Aufmerksamkeit und Anstrengung auf einen in sich geschlossenen Gegenstand) - muß relativiert werden. Müssen nicht, vor allem für fortgeschrittene Studierende, an die Stelle eines Unterrichtskontinuums modulare Lerneinheiten treten, die je nach unterschiedlichen Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsperspektiven miteinander - ohne zeitliche und örtliche Fixierung - sinnvoll kombiniert werden können? Sollte nicht ein neu durchdachter modularer Aufbau des Lehr- und Lernangebots transdisziplinäre Studien am gleichen Studienort, Unterbrechungen des Studiums zur Gewinnung von Berufserfahrung, Unterbrechungen der Erwerbsarbeit zu Zwecken der Fortbildung und vor allem auch die Kombination von Studien an verschiedenen Studienorten im In- und Ausland erleichtern und damit die unverzichtbare Erweiterung des intellektuellen und kulturellen Horizonts fördern?

Die "klassische" Unterrichtsstruktur der Universitäten ist auch in Anbetracht der Ausbreitung neuer Methoden medialer Lehr- und Lerntechnologie nicht aufrechtzuerhalten. Bedarf es noch, um etabliertes Wissen zu vermitteln, der klassischen Art von "Vorlesungen"? Dafür standen schon bisher gute Bücher zur Verfügung; nun aber werden noch zusätzlich hervorragend gestaltete eindrucksstarke Videoseminare und andere multimediale "knowledge tools" zugänglich. Sie ermöglichen ein von örtlichen und zeitlichen Zwängen entbundenes, "freieres" Lernen. Was bleibt dann den Ortsuniversitäten, wenn ihnen die Weitergabe kognitiven Lehr- und Lernstoffes weitgehend abgenommen werden kann? Müssen sie nicht ihre genuinen Kompetenzen und Aufgaben neu überdenken und abstecken? Es ist wohl unbestritten, dass ihnen auch weiterhin der forschungsgeleitete und von markanten Hochschullehrern gestaltete Unterricht bleibt: der Unterricht, der in die Grenzbereiche des Gewussten und Erkundeten vorstößt; der das Verlangen, auf wissenschaftliches Neuland vorzudringen, stimuliert; der die Reflexion und das Problembewusstsein schärft. Eine Kompetenz und Aufgabe der Universitäten, welche diese weiterhin nur auf diese Weise wahrnehmen können, dass sie Lehrende und Studierende örtlich und zeitlich zusammenführen, sind Arbeiten in Laboratorien und "diskursiv-intensive" seminaristische Lehr- und Lernveranstaltungen, in denen kognitiv erworbenes fachliches Wissen gemeinsam unter erfahrener Anleitung einer vertieften Überlegung, kritischen Bewertung und Einordnung in einen weiteren Kontext unterzogen wird. Solche "Sozialphasen" des Studiums dienen nicht nur der Vertiefung des Wissens, sondern der Persönlichkeitsbildung; sie können einen wertvollen Beitrag zu einer mutuellen Erziehung der Lehrenden und Lernenden leisten. Sollte nicht für diese Studienveranstaltungen - noch mehr als für andere - gelten, daß sie auch "Erlebnisqualität" besitzen dürfen? So sehr in der Hochschulbildung immer der kognitive Aspekt im Vordergrund stehem soll, muss es der Ratio nicht Abbruch tun, wenn mit ihr auch gefühls und handlungsbezogene Motive verbunden sind. Ist nicht gerade im Hinblick auf berufliche Einsatzfähigkeit der Hochschulabsolventen die Verknüpfung von Wissensbildung mit umfassenderer Persönlichkeitsbildung und Sozialkompetenz gegenwärtig noch wichtiger als zuvor?

Meines Erachtens sollten "zig-stündige" reine Wissenstransferleistungen ebenso wie eine mit "zig" Unterrichtsstunden operierende staatlich-bürokratische Studienanrechnungsarithmetik bald der Vergangenheit angehören.

Die hier angesprochenen Veränderungen im Studien-, Hochschul- und Bildungswesen konnten und sollten nur als Beispiele dafür dienen, dass sich ein Beharren auf so manchen hergebrachten universitären Strukturen und Funktionen verbietet und die Studierenden so wie die anderen Hochschulangehörige verhalten sind, unmittelbar und im Wege der Delegation an der Herbeiführung wünschenswerter und erforderlicher Verbesserungen mitzuwirken.

 

Die Mitwirkung der Studierenden in Organen und Kommissionen der Universitäten

Die Mitwirkung der Studierenden in den durch Gesetz oder Statut oder ad hoc eingesetzten Gremien der Universität ist von grundsätzlicher bildungspolitischer Relevanz. Sie ist und bleibt im Hinblick auf den gemeinschaftlichen Charakter der Universität unverzichtbar. Auch wenn die Studierenden im Vergleich zu "altgedienten" Angehörigen der Institution in manchen Angelegenheiten über weniger Erfahrung und über geringere fachliche Kompetenz verfügen mögen, ist es gerechtfertigt, sie in die Beratungen und Abstimmungen über Materien, die von genereller Bedeutung für die Universität sind, voll einzubeziehen.

Von der Mitwirkung ausgenommen sollte allerdings die Verhandlung jener Agenden sein. bei denen nicht generelle, sondern individuelle Entscheidungen zu treffen sind und bei denen Befangenheit nicht auszuschließen ist. Die in der Vergangenheit oft erhobene Forderung, dass Entscheidungen von den Betroffenen zu fällen seien, ist nicht aufrechtzuerhalten; sie führt entweder zu moralischer Überforderung der Betroffenen oder verleitet sie, persönlichen oder partikulären Interessen unangemessenes Gewicht zu verleihen. Betroffene haben uneingeschränkten Anspruch auf Anhörung und Abwägung ihrer Argumente, aber nicht auf "Selbstvollzug". Was hier im Zusammenhang mit der Mitwirkung der Studierenden formuliert worden ist, gilt gleichermaßen auch für die andere Gruppen von Hochschulangehörigen. Es ist angemessen, Angelegenheiten des Vollzugs den "monokratischen" Organen zu der Universität zu übertragen, deren Aufgabe es ist, nicht Teilinteressen zu vertreten, sondern - freilich unter entsprechender demokratischer Kontrolle - ihres Amtes unvoreingenommen zum Wohle der gesamten "universitas magistrorum et scholarium" zu walten.

Die Mitwirkung der Studierenden an der universitären Willensbildung und Entscheidungsfindung ist mit Aufwand von viel Zeit und Arbeit verbunden. Es mag nicht immer leicht sein, tüchtige Studierende dafür zu motivieren. Gerade auch der derzeitige Druck auf Verkürzung der Studienzeiten und der Wunsch, Abschnitte des Studiums an ausländischen Hochschulen zu absolvieren, werden das erforderliche partizipatorische Engagement noch erschweren. Um so anerkennenswerter ist es, wenn sich Studierende dieser Aufgabe dennoch und mit Ernst und Verve unterziehen. Die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Funktion eines Hochschülerschaftsvertreters in Gremien der Universität verdient es jedenfalls auch, im Lebenslauf des/der betreffenden Studierenden besonders hervorgehoben und ihm/ihr hoch angerechnet zu werden.