Georg Winckler


    Ziele und Aufgaben der Universitäten


  1. Interdependenz zwischen Ziel und Organisation der Universität

  2. Es gehört zu den Mängeln des im Herbst 1998 präsentierten Vollrechtsfähigkeitspapiers des damaligen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr (BMWV), wie schon des UOG 1993, dass für die Universitäten Zielkataloge postuliert werden, die identisch zu den bislang gültigen sind. Trotzdem sollen fundamentale Organisationsänderungen vorgenommen werden. Dies überrascht. Denn nur über veränderte Ziele und Aufgaben sind letztlich Reformen der Universität begründbar. Die Ziele sollten die Organisation einer Einrichtung bestimmen.

    Bei einem Fortschreiben der Ziele würde man Argumente erwarten, warum das alte Organisationsrecht so schlecht, das neue zieladäquater als das alte ist. Falls dies nicht erfolgt, besteht der Verdacht, Ziele würden unreflektiert oder gar die Öffentlichkeit täuschend fortgeschrieben. Dies mag eine vielleicht erfolgreiche Politik sein. Sie ist jedoch nicht ehrlich oder reflektiert. Zu fordern ist, dass beides - der Wandel der Ziele und Aufgaben einerseits wie der Organisation andererseits - explizit genannt und deren gegenseitige Bedingtheit erklärt werden.

    In diesem Sinn will der vorliegende Beitrag den gegenwärtigen Zielwandel und damit die anstehende Universitätsreform erklären. Die Hauptthese ist, dass die Universitäten „unternehmerischer" werden müssen, damit sie in der heutigen Wissensgesellschaft, im Zeitalter der Europäisierung, ja der Globalisierung der Bildungs- und Forschungsräume den Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit bewahren und ihre aufklärerischen, emanzipatorischen Ziele weiter verfolgen können. Die bisherigen Organisationsgesetze lassen „unternehmerische" Universitäten kaum zu und gefährden damit den Fortbestand gerade jener universitären Grundsätze und Aufgaben, die sie eigentlich sichern sollten.

    Im Kapitel 2 werden die gesetzlich festgelegten Zielkataloge angeführt und kommentiert. Kapitel 3 beschreibt die Universitäten im Wettbewerb. Auf das Ziel einer „unternehmerischen" Universität wird im Kapitel 4, auf die Universitätsreform im Kapitel 5 hingewiesen.


  3. Gesetzlich genannte Grundsätze und Aufgaben der Universität

  4. Im ersten Paragraphen der Universitätsorganisationsgesetze (UOG) 1975 wie 1993 sowie des Diskussionspapiers des BMWV zur "Vollrechtsfähigkeit von Universitäten" werden die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten angeführt. Wie schon angedeutet unterscheiden sich die Gesetzestexte kaum. Zudem werden genau wortgleich zum UOG 1993 die Grundsätze und Aufgaben der Universitäten im Diskussionspapier des BMWV genannt. Es erübrigt sich daher, auf dieses Papier aus dem Herbst 1998 näher einzugehen. Ähnlich der großen Linie, nur in einzelnen Punkten und Formulierungen unterschiedlich zu den österreichischen Texten, hält das deutsche Hochschulrahmengesetz (HRG), in der Fassung vom 19. 01. 1999, die universitären Ziele fest.

    Insgesamt ergeben sich, schlagwortartig, die folgenden, gesetzlich fixierten Grundsätze und Aufgaben der Universität:

    Tabelle 1: Grundsätze der Universität

    UOG (8 Grundsätze)

    HRG (4 Grundsätze)

    a) Freiheit, Pluralität

    (1) „Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre" (§17 StGG 1867)

    (2) „Lernfreiheit"

    (3) „Vielfalt wissenschaftlicher Theorien, Methoden und Lehrmeinungen"

    (alle 3 Grundsätze, nahezu wortgleich, auch im UOG 1975)

     

     

     

    (1) „Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium"

    b) Verbindung von Forschung und Lehre

    (4) „Verbindung von Forschung und Lehre"

    (wortgleich im UOG 1975)

    __

     

     

    c) Soziale Grundsätze

    (5) „Gleichbehandlung von Frauen und Männern" (neu im UOG 1993)

    (6) „soziale Chancengleichheit" (neu im UOG 1993)

    (7) „Zusammenwirken der Universitätsangehörigen" (im UOG 1975 mit dem Zusatz: „nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes")

     

     

    (2) „Gleichberechtigung von Frauen und Männern"

    (d) Sonstiges

    (8) „Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung" (neu im UOG 1993, im UOG 1975: „Universitätsautonomie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften")

     

    (3) „Staatliche Finanzierung" (orientiert an den erbrachten Leistungen)

    (4) Bewertung der Forschung, Lehre der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter


     

     

    Tabelle 2: Aufgaben der Universität

    UOG (10 Aufgaben)

    HRG (8) Aufgaben

    a)Wissenschaftsentwicklung

    (1)UOG 1975 „Entwicklung der Wissenschaften"

    (2) Heranbilden und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses"

    (3) „Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung und Lehre"

    (alle drei Aufgaben auch im UOG 1975)

     

     

    (1) „Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat"

    (2) „Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses"

    b) Lehre

    (4) „wissenschaftliche Berufsvorbildung und Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Methoden erfordert"

    (5) „Weiterbildung der Absolventen"

    (6) „Bildung durch Wissenschaft

    (alle drei Aufgaben auch im UOG 1975)

     

     

    (siehe (1))

     

    (3) „Weiterbildung ihres Personals" (Personal der Universität)

    c) Wissenstransfer in die Praxis

    (7) „Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis"

    (neu im UOG 1993)

    (4) Förderung des „Wissens- und Technologietransfers"

    d) Öffentlichkeitsarbeit

    (8) „Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben"

    (neu im UOG 1993)

    (5) „Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben"

     


    Wenngleich im UOG 1993 neue Aufgaben wie Wissenstransfer in die Praxis und Öffentlichkeitsarbeit Eingang in den Zielkatalog der Universitäten gefunden haben, sind die Grundsätze und Aufgaben der Universität, insbesondere in den Punkten Freiheit der Wissenschaft und Wissenschaftsentwicklung, im Humboldtschen Sinne abgefasst. Nicht zufällig werden diese Punkte jeweils an erster Stelle genannt. Die Idee der Humboldtschen Universität lebt also in den Zielen der Universität noch bedeutungsvoll fort.

    Im Sinne von Humboldt wird in den Universitätsorganisationsgesetzen auch die Selbstergänzung des wissenschaftlichen Personals der Universitäten geregelt. Der Staat hat nach Humboldt die Institutionen der Wissenschaft und ihrer Lehre um ihrer selbst, nicht um bestimmter Zwecke willen zu unterstützen. Da somit der Inhalt der wissenschaftlichen Forschung und Lehre nicht von außen fixiert werden kann, muss er in der Universität festgelegt werden. So gilt das als wissenschaftlich relevant, was die Wissenschafter als relevant bestimmen. Demgemäss spielt in den UOGs die Frage der Definition des Wissenschafters eine zentrale Rolle: Wissenschafter wird man über die Habilitation, sie verschafft die „große" Lehrbefugnis; Professoren werden „berufen". Diese wiederum entscheiden de facto und weitgehend auch de jure, wer neu habilitiert oder berufen wird. Allerdings legen die Professoren und Habilitierten seit der Demokratisierungswelle des UOG 1975 nicht mehr allein die Auswahl der neuen Wissenschafter fest.

    Das UOG wie das HRG nennen explizit und taxativ Grundsätze und Aufgaben der Universitäten. Dem gegenüber kennen die „Universitätspolitischen Leitlinien" aus 1998, erarbeitet von der Rektorenkonferenz und den Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane, zwar auch Grundsätze und Aufgaben, diese werden aber nicht geordnet angeführt, sondern nur implizit umschrieben.


    Bemerkenswert sind folgende Passagen der „Leitlinien"

    Tabelle 3: Grundsätze und Aufgaben gemäß "Leitlinien"

    a) Grundsätze

    • „Leistungsprinzipien", Heranbildung funktionaler Eliten (S 13)
    • „research training" (Verbindung von Forschung und Lehre)
    • „Professionalität der Universitätsverwaltung"(S21)
    • „Evaluierung" (S.8 +23)
    • „Frauenförderung" (S.8+23)
    • „Staatliche Verantwortung bezüglich der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen (S. 7), innerhalb dieser „Abbau der Regelungsdichte" und Autonomie (S.7)

    b) Aufgaben

    • Forschung (S.10 -12)
    • Bildungsauftrag (S13-17)
    • „wissenschaftliche Berufsvorbildung" (S.6)
    • ergänzende bzw. berufsbegleitende Weiterbildungsangebote,...
    • Entwicklung der universitären „Humanressourcen" (S.7)

    c) Sonstige

    • Zurückhaltung bei Wissenstransfer in die Praxis (Vergleiche: „Sie (die Uni-versitäten) verstehen sich... in erster Linie einer vor-kommerziellen bzw. nicht-kommerziellen, an den Problemen der Wissenschaft selbst orientierten Forschung verpflichtet"

    Wenngleich in den Punkten a und b ein neues Universitätsverständnis, z.B. in den Punkten „Professionalität der Universitätsverwaltung", „Evaluierung" sichtbar wird, so lässt die Zurückhaltung der „Leitlinien" gegenüber dem Wissenstransfer in die Praxis die Vorstellung der Universität als zweckfreie Einrichtung, als elfenbeinerner Turm, wieder wach werden.


  5. Universitäten im Wettbewerb

  6. Wie es Lyotard in seinem bemerkenswerten Buch über „Das postmoderne Wissen" (deutsche Ausgabe, Graz-Wien 1986, Kapitel 9-12) beschreibt, waren zwei Universitätsideen in den letzten zweihundert Jahren besonders geschichtswirksam:

    1. In der „Humboldtschen Erzählung" wurde die Universität idealistisch legitimiert. Das Prinzip der Anwendung war zur Rechtfertigung von Forschung und Lehre an der Universität sekundär. Die Universität solle das „Wahre" suchen. „Das Subjekt des Wissens ist ......der spekulative Geist" (S. 101), verkörpert in der Universität, die in ihrem System zudem die Einheit der zersplitterten Einzelerkenntnisse wiederherstellen soll (universitas litterarum).

    2. In der humanistischen „Erzählung" diente die Universität der Emanzipation des Menschen. Die Universität sollte Aufklärung vermitteln und so der Menschheit helfen, durch Wissen human zu werden. Mit dieser Emanzipation sollte die Universität die Entwicklung des demokratischen Staates und die bürgerliche Gesellschaft fördern. Die Wissenschaft sollte frei, sollte freie Bürger machen.

    Die englischen Universitäten folgten der zweiten, der humanistischen Erzählung, die deutschen, viele kontinentaleuropäische und auch die österreichischen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, der Humboldtschen Idee. Es entspricht auch der Humboldtschen Idee, den Universitäten eine Monopolstellung im tertiären Bildungssektor zu geben, die Ergebnisse der universitären Forschung als öffentliches Gut zu betrachten und den Professoren eine Beamtentstellung, d.h. einen unabsetzbaren und unversetzbaren Status zu gewähren.

    Die universitäre Entwicklung der letzten dreißig Jahre hat einiges Wasser in den Humboldtschen Wein gebracht. Die nach dem UOG 1975 erfolgte „Demokratisierung" der Entscheidungsverhältnisse, die im § 1 UOG 1993 aufgenommenen Grundsätze der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sowie der sozialen Chancengleichheit, sind Punkte, die zur humanistischen, emanzipatorischen Universitätsidee gehören.

    Bemerkenswert sind überdies die Veränderungen des universitären Beamtendienstrechtes der letzten Jahre: Dient die Verbeamtung des nahezu gesamten Universitätspersonals der besseren Suche nach dem „Wahren"? Oder gilt hier nicht eher die ökonomische Insider-Outsider Theorie: Wer einmal im System ist, wer Insider ist, wird gefördert und kann durch „demokratisierte" Entscheidungsverhältnisse auch entsprechend geschützt werden; denen von außen, den Outsidern, auch wenn dadurch die universitäre Aufgabe des Heranbildens und Förderns des wissenschaftlichen Nachwuchses vernachlässigt wird, wird der Zutritt zu einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität verwehrt oder zumindest erschwert.

    Warum brechen heute die tradierten Universitätssysteme auseinander?

    Nach Lyotard fehlen heute der Wissenschaft die großen, die Einzelerkenntnisse zusammenfassenden Erzählungen. „Die spekulative Hierarchie der Erkenntnisse" mache einem flachen Netz von Forschungen Platz. Dies komme nicht daher, dass die Wissenschaft schlechter betrieben werde als früher, sondern eher im Gegenteil. Weil sie sich selbst ernst nehme und ihre Regeln der Kritik an den eigenen Ideen ansetze, finde sie diese nicht mehr überzeugend. Ähnliches gelte für die Legitimierung der Universität, die aus der Aufklärung stammt. Denotative Aussagen mit kognitivem Wert ließen sich nicht mit präskriptiven Aussagen mit praktischem Wert verknüpfen. Stattdessen würden Forschung wie Ausbildung an Universitäten heute durch „Performativität" legitimiert.

    Dieser Prozess der Delegitimierung der Universität im traditionellen Sinn und ihrer zunehmenden Legitimierung durch „Performativität" wird von einem gewichtigen sozialen und ökonomischen Prozess begleitet, die in der Verwissenschaftlichung der Berufs-, ja der gesamten Lebenswelt liegt. Sogar die außeruniversitäre Lehre und die angewandte Forschung in den Betrieben verwissenschaftlichen.

    Heute sind viele Ergebnisse der universitären Forschung unmittelbar von privatem Nutzen. Dieser private Nutzen ist gelegentlich so groß, dass auch erhebliche Beiträge zur Forschungsfinanzierung direkt von den Auftraggebern getragen werden. Vielfach gestattet erst diese Auftragsfinanzierung ­ und das mit dieser Finanzierung verbundene unbürokratische, zweckorientierte Vorgehen ­ den Universitäten, eine erfolgreiche Forschung innerhalb großer, flexibler Organisationen zu betreiben. Auch die Idee der an den Universitäten angesiedelten Innovationszentren zeigt, welches Interesse der Staat und die Wirtschaft an der privaten Nutzung der Forschungsergebnisse der Universität besitzen.

    Nicht nur in der Forschung, auch in der universitären Lehre nimmt die Produktion privater Güter zu. So wird in naturwissenschaftlichen, ökonomischen oder juristischen Studien zunehmend mehr Einzelwissen, mehr Ausbildung, mehr Technik (z.B. Einsatz von Computern) und weniger Bildung verlangt. Wer sich dieses Einzelwissen im Studium aneignet, wer lernt, die vielen neuen Techniken zu beherrschen, fährt gut: Er erhält bevorzugte Eintrittschancen in berufliche Karrieren und später den entsprechenden Verdienst. Mit diesen privaten Interessen treten Studierende verstärkt in den Universitäten auf.

    Als Folge dieser Entwicklung, kann die Gesellschaft und die Wirtschaft die Beurteilung der Leistung einer Universität dieser nicht länger überlassen. Die Verwissenschaftlichung der Lebenswelt verlangt eine Vergesellschaftung und Ökonomisierung der Universitäten. Entzieht sich die Universität dieser Entwicklung, dann entstehen Konkurrenzeinrichtungen in Forschung und in Lehre. Unternehmen betreiben selbst Forschungseinrichtungen oder wenden sich an forschungsorientierte Organisationen des Auslands. Im tertiären Bildungssektor werden Fachhochschulen oder ähnliche Einrichtungen gegründet. Die außeruniversitäre Weiterbildung gewinnt an Bedeutung. Neue Medien schaffen die Möglichkeit „virtueller" Universitäten. Jedenfalls geraten die traditionellen (Präsenz-)Universitäten in einen Wettbewerb, der sich, wenn sie in diesem nicht bestehen, in Budgetkürzungen niederschlagen. Die Wissenschaftsfreiheit, das konstitutive Prinzip der Universität nach Humboldt und das einer langfristig erfolgreichen Universität, impliziert kein Recht auf Ausstattung.

  7. Das Ziel einer „unternehmerischen" Universität

  8. Die Universitäten müssen akzeptieren, dass die großen „Erzählungen" zu ihrer Legitimierung, auch aus wissenschaftsimmanenten Gründen, brüchig geworden sind. Die Herausforderungen der Wissensgesellschaft verschafft den Universitäten zwar erhebliche Wachstumschancen, aber auch starke Konkurrenz. Effizienz in Forschung und Lehre, „Performativität", wird von der Gesellschaft und Wirtschaft eingemahnt. Die Evaluierung der Universität wird zur Routineaufgabe. Um das Rechtsinstitut der Wissenschaftsfreiheit als Individualrecht ihrer Angehörigen wie als Abwehrrecht der Universität gegenüber Eingriffen von außen zu schützen und durch kluge Investitionen in Gebäude und Geräte, durch planvolle, langfristig orientierte Informatisierung ihrer Aktivitäten abzusichern, wird sich die Universität als eine „unternehmerische" (B. Clark) begreifen und sich entsprechend organisieren müssen. Universitäten wie die von Warwick/England und Twente/Niederlande sind den Empfehlungen Clarks inzwischen genau gefolgt.

    Die Universität wird Organe benötigen, die zur Entwicklung und Implementierung von Strategien fähig und willig sind. Auch sollten ihre Organe in der Lage sein, Dienstgebereigenschaften in der Universität auszuüben. Die derzeitige Situation, in der viele universitäre Organe nur wie Betriebsräte agieren, die Dienstgeberfunktion in der Universität aber nur von außen, von einem zentralen Ministerium wahrgenommen wird, ist zu überwinden.

    Die Ferne des Ministeriums vom Geschehen in den Universitäten hat in der Vergangenheit ein Vakuum im Management der Universitäten entstehen lassen, dass zwar ­ insbesondere seit der Novelle 1987 des UOG 1975 (universitäre Teilrechtsfähigkeit) im Drittmittelbereich - durchaus von einem Aufschwung des Unternehmertums in und an den Universitäten begleitet war. Dieses Unternehmertum war aber häufig von allzu individuellen Interessen gesteuert. Die Universitäten wurden zu billigen Selbstbedienungsläden degradiert. Sie weisen zudem zu kleinbetriebliche Strukturen auf, in der sich zu viele Forscher um zu viele administrative Einzelheiten (etwa bis hin zu Detailfragen des komplizierten Werkvertragsrechts) kümmern müssen. Mehr Arbeitsteilung in der Universität wäre notwendig, will man international in Forschung und Lehre reüssieren. Mit diesen Fragen hängt auch die mangelhafte Profilbildung und Schwerpunktbildung der Universitäten zusammen. Volluniversitäten sind nicht mehr finanzierbar.

    Amerikanische Beispiele zeigen, dass jene Universitäten, die sich als „unternehmerische" Universitäten gut organisierten und die in Forschung und Lehre hohe wissenschaftliche Reputation genießen, ihren Angehörigen in hohem Maß Wissenschaftsfreiheit gewähren können. Schlecht organisierte Universitäten, Universitäten mit geringer Reputation sind dem Druck von außen, dem Druck der Ökonomisierung ihrer Lehr- und Forschungsaktivitäten stärker ausgesetzt. Ein wichtiges Ziel ist also, die Wissenschaftsfreiheit als hohes Kulturgut der Gesellschaft „unternehmerisch" von einer autonomen Universität abzusichern.

    Eine rein rechtliche Absicherung der Wissenschaftsfreiheit, die in der Hoffnung erfolgt, finanzielle Mittel werden der Universität auch bei großen institutionellen Ineffizienzen reichlich zufließen, wird in Zukunft nicht mehr genügen.

    In den Arbeiten von B. Clark (Creating Entrepreneurial Universities. Organizational Pathways of Transformation. Elsevier Science 1998) wird auf diese Fragen näher eingegangen. Nach Clark besitzen die Universitäten aufgrund von „underfunding" und „rigidified internal structures" nur eine geringe Kapazität, auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaften einzugehen. Hilfe von außen ist kaum zu erwarten. Nur die Universitäten selbst können die notwendigen Aktionen setzen. Deswegen müssen sie „unternehmerisch" werden.


  9. Universitätsreform in Österreich

  10. Die Rektorenkonferenz strebt eine Reform an, in der die Universitäten Subjekt, nicht Objekt des Reformprozesses sind. Dies entspricht auch der Clarkschen Vorstellung, dass die Idee der Universitätsautonomie mit der Forderung nach Unternehmertum, die sich innerhalb der Universität zu entwickeln hat, zu verbinden ist. Ansonsten gelingt die Reform nicht. Weder die Autonomie, noch das Unternehmertum kann von oben verordnet werden.

    Eine Reform der Universitäten kann daher kein josefinischer Akt des Staates sein. Die Reform kann nicht vom Ministerium mit Eckpunkten und rigiden, knappen Zeitrahmen, ohne Diskussion mit den Betroffenen vorangetrieben werden. Es wäre auch fatal, wenn das Ministerium meinte, der Reform zu dienen, indem universitäre Vertreter gegenseitig ausgespielt und damit die Universitäten gelähmt werden.

    Erforderlich ist eine offene und öffentliche Debatte, insbesondere in den Universitäten selbst. An dieser sollten die Vertreter des Ministeriums aktiv teilnehmen. Nur so kann man dem Ziel, autonome, unternehmerische Universitäten mit hoher internationaler Reputation zu schaffen, in absehbarer Zeit näher kommen.