Workshop der Österreichischen Forschungsgemeinschaft am 17. und 18. November
Thesen zur "Neugestaltung von Verantwortungsfeldern"
Lothar Zechlin
Im Gegensatz zu der Gesinnungsethik, die auf die guten Motive und Überzeugungen, aber nicht auf die Folgen sozialen Handelns abstellt, stellt die Verantwortungsethik darauf ab, "dass man für die (voraussehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat" (Max Weber). Im Rahmen der Feststellung der Verantwortlichkeit muss deshalb geklärt werden, welcher Person ("Wer?") jeweils wegen ihres spezifischen Verhaltens ("Was?") die dadurch ausgelösten Folgen ("Wofür?") zugerechnet werden. Die Bewertung dieser Folgen kann nur im Hinblick auf Ziele hin erfolgen. In Organisationen legen die Entscheidungsstrukturen diese Verantwortlichkeit fest. Sie müssen umgekehrt aber auch so gestaltet sein, dass die Zurechenbarkeit möglich ist und die Verantwortung nicht in die Organisation "hinweg diffundiert". In einem solchen Fall wäre derjenige verantwortlich, der die Organisation insgesamt gestaltet ("Organisationsverschulden"). Die Entscheidungsstrukturen der Organisation Universität sind deshalb dann "richtig", wenn die Verantwortungsfelder und ihre personelle Zuordnung klar erkennbar sind.
Die "Idee" der deutschen Universität ist zu Beginn des 19. Jahrhunderts. durch Humboldt, Schleiermacher und Fichte konzipiert worden. Angesichts der Niederlage der preußischen Monarchie gegen Napoleon und das republikanische aufklärerische Gedankentum der Französischen Revolution wendete sie sich gegen die utilitaristische Praxisorientierung der damals vorherrschenden Universität, mit der der erforderliche Modernisierungsschub nicht zu bewerkstelligen war. An ihre Stelle trat der idealistische Bildungsbegriff. Durch Forschung und Erkenntnis, die gerade nicht an unmittelbar praxisbezogenen Zwecken ausgerichtet war, ("reine" Wissenschaft) wird ein autonomes, selbstbestimmtes Individuum herangebildet, dass die Welt versteht und dadurch auch verändern kann.
Die innerorganisatorischen Entscheidungsträger und damit auch Verantwortungsträger für die Weiterentwicklung der Wissenschaft sind die wissenschaftlich am besten ausgewiesenen Personen, die Ordinarien ("Gelehrtenrepublik"). Sie bedurften der "Einsamkeit", nämlich der Distanz zu der praktischen Welt und der "Freiheit" (Schelsky). Die Freiheit war einerseits als individuelles Grundrecht notwendig: nur der Gelehrte selbst kann wissen, in welche Richtung der Erkenntnisprozess weiter vorangetrieben werden muss. Vorschriften von außen führen notwendigerweise in die Sackgasse, da die Externen sich schlechter in der Wissenschaft auskennen als die Gelehrten selbst. Zugleich ist diese Freiheit auch ein institutionelles Grundrecht der Universität, welches ihre Autonomie gegenüber dem Staat in den sog. "akademischen" Angelegenheiten begründet (bei gleichzeitiger mittelbarer Staatsverwaltung der sog. "Auftragsverwaltung").
Kennzeichnend für die Verantwortungsstrukturen ist mithin ein starkes personelles Element, das wiederum entscheidend durch das Ethos des einzelnen Wissenschaftlers geprägt ist.
Diese Universitätsverfassung hat bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen enormen Aufschwung der Wissenschaft und eine dadurch (mit)bedingte gesellschaftliche Modernisierung ermöglicht. Ihr sozialer Träger war das auf Besitz und Bildung gegründete Bürgertum. Sie ist jedoch mit zunehmender Entwicklung des Modernisierungsprozesses "überholt" worden und hat zu dem "Niedergang der deutschen Mandarine" (Fritz Ringer) geführt. Ausschlaggebend hierfür war eine Fülle an Ursachen. Hervorzuheben sind:
Eine Universität, die solchen vielfältigen, widersprüchlichen und schnell wechselnden Zielsetzungen dienen soll, ist organisationstheoretisch nicht durch den "grand old man" und sein individuelles, in Einsamkeit und Freiheit gewachsenes Verantwortungsethos verantwortbar. Er ist damit hoffnungslos überfordert. Entscheidungskompetenzen und Verantwortung mussten auf mehr Schultern verteilt werden. Das Auseinanderfallen von alten Formen und neuen Aufgaben wurde durch die Studentenbewegung mit dem Spruchband "Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren" zutreffend auf den Begriff gebracht.
An die Stelle der "Ordinarienuniversität" trat die "Gruppenuniversität". Sie verstand sich als "demokratische" Universität. Der Titel der SDS-Denkschrift "Hochschule in der Demokratie" (Luchterhand 1965) läßt sich auch umkehren zur "Demokratie in der Hochschule". Wie Jürgen Habermas in dem Vorwort schreibt, lässt sich die Analyse von zwei Gesichtspunkten leiten: "Im Inneren wird die Hochschule als eine Institution aufgefasst, in der eine hierarchische Organisation der Herrschaft mit den für Forschung und Lehre immanent geforderten Formen der Kooperation zusammenstößt. Nach Außen wird die Hochschule aus einem funktionellen Zusammenhang begriffen, der sich aus den Interessen und Konflikten einer industriellen Gesellschaft ebenso wie aus den Bedürfnissen einer sozial-rechtsstaatlichen Demokratie ergibt".
Fazit: Die Gruppenuniversität reagiert auf das eine Defizit der "Gelehrtenrepublik", das in ihrer zu schmale personelle Basis für das Treffen und Verantworten von Entscheidungen liegt, mit Recht durch eine Ausweitung der an Entscheidungen beteiligten Personen. Sie schüttet aber das Kind mit dem Bade aus, wenn sie dabei die persönliche Zurechenbarkeit insgesamt beseitigt. Das andere Defizit, das in der mangelnden Dienstleistungsorientierung und der unprofessionelle Wahrnehmung der wichtiger gewordenen "Managementaufgaben" der Universität liegt, bietet sie überhaupt keine Konzepte.
Die heutigen Reformen, die sich in der deutschsprachigen Universität zunächst in der Schweiz, sodann in Deutschland und nunmehr (mit stark beschleunigender Tendenz) in Österreich anbahnen, sind den großen Trends der allgemeinen Verwaltungsmodernisierung entlehnt (New Public Management, in Deutschland: Neues Steuerungsmodell, in der Schweiz: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung). Sie bestehen vor allem aus Dezentralisierung und Aufgabenverlagerung nach unten bei gleichzeitigem Zusammenführen von Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Verantwortung durch das sogen. AKV-Prinzip. Dadurch wird die bisherige hierarchische Gliederung der Verwaltung mit der Verantwortung der politischen Spitze aufgelöst. Die Steuerung der jeweils unteren Ebenen erfolgt durch Ziel- und Leistungsabsprachen ("Kontraktmanagement"). Wenn das nicht nur alter hierarchischer Wein in den neuen Schläuche des Postmodernismus sein soll, ist es nach dem Gegenstromverfahren (Top-Down, Bottom-Up) und stark kommunikativ auszugestalten. Dadurch droht jedoch der Verantwortungsbegriff zu diffundieren (Heidbrink). Um dies zu vermeiden, müssen einzelne Handlungsebenen (im Universitätsbereich: Staat, Hochschulleitung, Fakultät/Institut) unterschieden und klargestellt werden, was von den jeweiligen Akteuren auf diesen Ebenen erwartet wird, wofür sie also verantwortlich sind. Diese Unterscheidung muss in der Logik des New Public Management den einzelnen Ebenen der sog. "Wirkungskette" (Schedler) zugeordnet werden:
|
Mitteleinsatz
Leistungserstellung
Leistungen
Wirkungen |
Die Übertragung dieser "Wirkungskette" auf den Universitätsbereich erläutere ich anhand der Folie 1.
Nach wie vor behalten die Parlamente und die Regierung mit ihren Ministerien eine Steuerungsverantwortung für den Hochschulbereich (keine Auslieferung des Hochschulsektors an eine reine Marktsteuerung). Dies bedeutet zweierlei:
Schließlich ist bei Universitäten zu berücksichtigen, dass die eigentlichen Leistungsprozesse auf der Ebene der Studiengänge und Forschungsprojekte vorgenommen werden. Es gehört zu den Besonderheiten der Expertenorganisation "Universität", dass die Innovation und Kreativität bei der Erstellung dieser Leistungsprozesse nur von den Lehrenden und Forschenden erzeugt werden kann. Zumindest im Verhältnis zwischen Universitätsleitung und Fakultäten muss deshalb eine Kultur entwickelt werden, die eine kommunikative und diskursive Auseinandersetzung über die anzustrebenden Wirkungen und die darauf bezogenen Leistungen ermöglicht. Ein reines Top-Down-Management ist nicht funktional. Die Sichtweisen der Fakultäten sollten deshalb schon in die "Programmerstellung" einbezogen sein. Um dies alles weiterhin persönlich zurechenbar zu halten, sind an der Universität Graz für die Felder "Lehre", "Forschung und Transfer", "Internationale Beziehungen", "Organisations- und Personalentwicklung", "Budget" und "Universitätsbibliothek" gemeinsame Kommissionen zwischen Rektorsseite, Senatsseite und Fakultäten zur Programmentwicklung eingerichtet worden (Folie 3). Ihre Besonderheiten sind:
Damit ist zwar die für die Expertenorganisation typische Kluft zwischen der Leistungsseite und der Managementseite nicht aufgehoben, es ist aber die Vernetzung der zentralen und der dezentralen Ebenen durch persönliche Zurechenbarkeit (und damit Verantwortung) erreicht (Partizipation statt kurialer Mitbestimmung).
Schließlich ist auch die Aufbauorganisation der Verwaltung zu überdenken. Teamartige Leitungsstrukturen wie die des UOG 93 machen eigentlich nur Sinn, wenn statt der bisherigen hierarchischen Bündelung der gesamten Verwaltungseinheiten in der Position des/der UniversitätsdirektorIn oder KanzlerIn die den Ressorts der VizerektorInnen zugeordneten Einheiten auch deren Fachaufsicht unterstellt werden.
Insgesamt bedeuten die Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen des New Public Management für die Universitäten einen Kulturbruch, ohne den sie "wirkungslos" bleiben werden.
Literatur:Heidbrink, Ludger: Grundprobleme der gegenwärtigen Verantwortungsdiskussion, in: Information Philosophie, Heft 3/2000, S. 18 - 32
Nitsch, W., Gerhardt, U., Offe, C., Preuß, U.K.: Hochschule in der Demokratie. Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1965.
Ringer, F.K.: Die Gelehrten. Der Niedergang der deutschen Mandarine 1890-1933. dtv/Klett-Cotta, Stuttgart 1983.
Schedler, K., Proeller, I.: New Public Management. Verlag Paul Haupt, Bern 2000.
Schelsky, H.: Einsamkeit und Freiheit. Bertelsmann Universitätsverlag, Düsseldorf 1971.
Weber, M.: Politik als Beruf. Duncker & Humblot. Berlin, 1982.