Mobilität
Qualität Universitätsreform
Anton Zeilinger,
Wien
Executive Summary:
Der Arbeitsmarkt wird in der Zukunft
immer flexibler, daher hat die Universitätsausbildung möglichst breit
zu sein und maximale Anpassungsfähigkeit zu ermöglichen.
Dies bedingt auch internationale
Mobilität auf allen Ebenen der Universität.
Im Interesse einer Ausbildung durch
die Besten muß Österreich muß für die Besten aller Fachrichtungen
attraktiv werden.
Dies geht nicht ohne eine grundsätzliche
Umgestaltung der Universitäten: Statt Entscheidung durch Kollegialorgane
Entscheidung durch Einzelne, die nach ihrer Qualifikation durch übergeordnete
Organe eingesetzt und nicht gewählt werden.
Schaffung eines Programms der Hereinholung
von höchstqualifizierten Wissenschaftlern aller Fachrichtungen durch
Schaffung von Instituten, die ein gut dotiertes Arbeiten unabhängig von
den derzeitigen Universitätsstrukturen ermöglichen. Dies soll sofort
erfolgen, um nicht weiter Zeit zu verlieren.
Sollte es nicht möglich sein,
den Universitäten sehr bald vernünftige Strukturen zu geben, ist eine
neue Internationale Spitzenuniversität zu gründen. Die Kosten
wären sicher finanzierter, wenn die derzeitigen Kosten der Universitäten
auf ein vernünftiges Maß zurückgefahren werden.
Derzeit scheitern viele Berufungen
aus dem Ausland an der Notwendigkeit der Pensionsnachzahlungen. Der dadurch
auftretende Schaden ist um vieles größer als die vergleichsweise
geringen Kosten. Hier muß sofort Abhilfe geschaffen werden.
- Grundsätzliches:
- Die zentrale Hauptaufgabe der
Universitäten ist die bestmögliche Ausbildung von Studenten.
- Optimale Ausbildungsmöglichkeiten
für diese jungen Leute sind auch die beste Investition in die Zukunft
unseres Landes.
- Alle Entscheidungen und Programme
sind unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, was sie den nächsten Generationen
bringen. Dies ist das wichtigste Kriterium.
- In der heutigen, sich so schnell
ändernden Gesellschaft und Wirtschaft sind die zukünftigen Berufsbilder
der Absolventen immer weniger vorhersagbar.
- Die spezifische Ziel der Ausbildung
an Universitäten müssen daher Flexibilität und umfassende Problemlösungskapazität
der Absolventen sein.
- Forschung an den Universitäten
ist unerläßlich, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.
- Es muß die höchste
Qualität dieser Forschung sichergestellt sein, da die Herausforderung
durch Spitzenforschung Ausbildung auf höchstem Niveau bedeutet.
2. Mobilität:
- Weltweite internationale Mobilität
ist eines der wichtigsten Mittel zur Sicherstellung der Qualität der
Ausbildung.
- In den Fällen, wo es in Österreich
keine oder keine hochqualifizierte Ausbildung angeboten wird, ist Mobilität
die einzige Methode, zu diesem Wissen zu kommen.
- Mobilität ist eine sehr kostengünstige
Möglichkeit, neues Wissen, neue Erfahrungen zu erwerben.
- Mobilität wird bereits heute
von sehr vielen Studenten und Wissenschaftlern aller Altersstufen wahrgenommen.
- Bei Auslandsaufenthalten von Studenten
sollen Lehrveranstaltungen immer angerechnet werden müssen, wenn etwas
Sinnvolles gelernt wurde und nicht nur bei Gleichwertigkeit der Inhalte.
- Für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler im Ausland soll das Zurückkommen aktiv gefördert
werden.
- Der Wissenschaftsstandortes Österreich
ist so zu gestalten, daß seine Attraktivität das zentrale Motiv
für die Rückkehr wird und nicht persönliche oder private Gründe.
- Österreich muß nicht
nur für Auslandsösterreicher, sondern für Wissenschaftler aller
Nationen ein attraktiver Platz der Wissenschaft werden.
- Alle Positionen an den Unis müssen
Bewerbern von außen genauso offen stehen wie Bewerbern von innen. Es
darf keinen de-facto Bonus für Nichtmobile geben, wohl aber einen Bonus
für mobile Bewerber.
- Derzeit scheitern viele Berufungen
aus dem Ausland am Problem der Pensionsnachzahlung. Der dadurch auftretende
Schaden ist um vieles größer als die Kosten. Hier muß kurzfristig
eine Lösung gefunden werden.
- Nach meinen Gesprächen mit
vielen Auslandsösterreichern stellen ein wesentliches Problem die bestehenden
Entscheidungsstrukturen an unseren Unis dar.
- Schaffung eines Programms zur
Rückholung der Höchstqualifizierten mit optimalen Arbeitsmöglichkeiten,
die großzügig dotiert sind.
- Solange unsere Universitäten
noch die gegenwärtigen Strukturen aufweisen, muß ein solches Programm
auch von diesen administrativ und strukturell abgekoppelt sein.
- Langfristig sollen die dadurch
entstehenden Arbeitsgruppen dann auch in die Universitäten übernommen
werden, wenn es gelingt, die Universitäten tatsächlich mit neuen
Entscheidungsstrukturen auszustatten.
3. Strukturreform der Universitäten
- Das an den europäischen Unis
Jahrhunderte alte Kollegialitätsprinzip bei Entscheidungen ist ein signifikanter
Nachteil im weltweiten Wettbewerb.
- Die dadurch auftretende Trennung
zwischen Entscheidungsträgern und Verantwortungsträgern ist in der
heutigen Zeit ein fundamentaler Systemfehler.
- In Österreich bestehende
Mitbestimmung bedeutet lediglich eine Ausweitung des Kreises der Entscheidungsträger,
der Grundfehler war jedoch bereits die Mitbestimmung durch Professoren.
- Entscheidungen sollten grundsätzlich
von Einzelnen getroffen werden, denen zur Entscheidungsvorbereitung von Fall
zu Fall Beratungsorgane zur Seite stehen.
- Diese Entscheidungsorgane stehen
unter Leistungs- und Qualitätskontrolle durch übergeordnete Einzelorgane.
- Die einzelnen Entscheidungsträger
sollen entsprechend ihrer Qualifikation von den übergeordneten Organen
ausgewählt und eingesetzt werden und nicht von den Betroffenen gewählt.
Grundlage der Auswahl darf keinesfalls Seniorität oder Zugehörigkeit
zu einer bestimmten Personengruppe sein.
- Damit ändert sich auch das
Berufsbild des Universitätslehrers. In der Zukunft soll die Mitwirkung
bei Entscheidungen sowohl als Einzelperson als auch in Beratungsorganen die
Ausnahme bedeuten. Heute wird zu viel Arbeitskraft in eine ineffiziente und
teure Entscheidungsmaschinerie gesteckt.
4. Qualitätsbewertung und Evaluation
- Alle Entscheidungen über
Bereitstellung von Ressourcen dürfen nur nach einer klaren inhaltlichen
Bewertung erfolgen.
- Diese Bewertung muß am Output
orientiert sein, dies kann auch der in der Zukunft zu erwartende Output einer
neuen Initiative sein.
- Sämtliche Einzelpersonen
sind einer regelmäßigen Leistungsbewertung zu unterziehen. Diese
kann nur outputorientiert sein. Für die meisten Universitätslehrer
wird dies der Output in Forschung und Lehre, nur in Ausnahmefällen in
Verwaltung.
- Leistungsbewertung und Evaluation
sind positiv zu sehen als Chance für den Einzelnen, daß seine Leistung
tatsächlich anerkannt wird .
- Ebenso sind alle Organisationseinheiten
einer regelmäßigen Beurteilung ihres Outputs zu unterziehen, sowohl
nach quantitativen, als auch nach qualitativen Kriterien.
- In Österreich ist eine Kultur
der Evaluation, die ja auch eine Bewertung des Einzelnen ist, erst aufzubauen.
Sachliche Qualitätsbeurteilung darf nicht ständig mit Beurteilung
des Persönlichen verwechselt werden.
- Evaluation und Qualitätsbeurteilung
sind nicht im Konflikt mit der Freiheit der Forschung und ihrer Lehre. Die
Freiheit des Inhaltlichen muß weiter gegeben sein.
- Primäres Kriterium hat immer
die Qualität des Geleisteten zu sein und keineswegs der perzipierte Nutzen
für Gesellschaft und Wirtschaft. Dies deshalb notwendig, da, was heute
als Nutzen angesehen wird, morgen schon überholt sein kann. Überdies
ist der kulturelle Nutzen vieler Geisteswissenschaften kaum quantitativ erfaßbar,
jedoch für die Zukunft unserer Gesellschaft unentbehrliche Aufgabe der
Universität.
5. Schaffung einer Internationalen
Spitzenuniversität in Österreich
- Es gibt in Europa ganz wenige
Spitzenuniversitäten, obwohl deren Schaffung weniger eine Frage der finanziellen
Mittel, sondern eher eine Frage der richtigen strukturellen Entscheidungen
ist.
- In Österreich sollte eine
Internationale Spitzenuniversität geschaffen werden. Diese sollte auf
der Ebene der Postgraduierten angesiedelt sein, also für Studentinnen
und Studenten ab dem Bachelor (oder einer äquivalenten Ausbildung) zugänglich
sein.
- Eine solche Universität soll
in allen Detailregelungen vollkommen von der staatlichen Einflußnahme
und von gesetzlichen Regelungen unbeeinflußt sein.
- Dies bedeutet keinerlei externe
Vorgaben in Fragen des Studienrechts, des Personalrechts, Fragen der Finanzverwaltung
oder anderer administrativer Agenden.
UNIV.PROF. DR. ANTON ZEILINGER
Institut
fźr Experimentalphysik, UniversitŠt Wien